Polizei Schweiz
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag

Zürich: "(Be)-rauschende Fahrt" – Schweizer Staatsbürger über 100 Km/h mit 2 Promille – Lenker aus Serbien-Montenegro mit 71 Km/h

Die Stadtpolizei Zürich hat in der Nacht auf Mittwoch, 19. September 2007, im Kreis 12 anlässlich einer Geschwindigkeitskontrolle einen stark angetrunkenen und mit seinem Fahrzeug rasenden Lenker angehalten.

Den Führerausweis mußte er auf der Stelle abgeben. In der Zeit zwischen 23.15 Uhr und 02.45 Uhr führte die Verkehrspolizei an der Dübendorfstraße eine Geschwindigkeitskontrolle durch.

Während der Kontrollzeit wurde das Tempo des stadteinwärts fahrenden Verkehrs gemessen. Von den insgesamt 205 erfaßten Fahrzeugen überschritten deren 25 die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Mit einer Geschwindigkeit von bis zu 60 km/h wurden 13 Fahrzeuge gemessen. Acht Fahrzeuge durchfuhren die Kontrollstelle mit einer Geschwindigkeit zwischen 61 und 65 km/h und zwei Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit zwischen 66 und 70 km/h.

Die Fahrzeuglenkenden wurden gemäß Ordnungsbußenliste gebüßt. Ein 21-jähriger Lenker aus der ehemaligen Staatengemeinschaft Serbien und Montenegro passierte die Kontrollstelle mit 71 km/h. Er wird an das Stadtrichteramt Zürich verzeigt.

Der unerfreuliche 'Spitzenplatz' gebührt einem 41-jährigen Schweizer Staatsbürger. Er raste mit seinem Fahrzeug und einer Geschwindigkeit von 100 km/h in Richtung stadteinwärts.

Nachdem der Lenker eingeholt und angehalten werden konnte, wurde er einer Kontrolle unterzogen. Der durchgeführte Atemlufttest ergab einen Wert von über zwei Promille. Den Führerausweis mußte er auf der Stelle abgeben.

Er wird sich vor der Staatsanwaltschaft Zürich für seine (be)rauschende Fahrt verantworten müssen, teilt die Kantonspolizei Zürich weiter mit.

  Redaktion Polizei-Schweiz       19 September, 2007 07:53