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Wegen Corona-Pandemie: Gefängnis Horgen nimmt Betrieb wieder auf

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat das eigentlich geschlossene Gefängnis Horgen seinen Betrieb wiederaufgenommen. Es dient nun als Eintrittsquarantäne und Isolationsstation.


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Alle Inhaftierten, die vom Provisorischen Polizeigefängnis in ein Zürcher Gefängnis überstellt werden sollen, kommen bis auf weiteres zunächst für eine Eintrittsquarantäne nach Horgen. In der selben Anlage ist auch eine Isolationsstation eingerichtet worden. Hier können Häftlinge mit Covid-19-Erkrankung gepflegt werden.

Es ist unter den aktuellen Umständen das oberste Ziel von Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe), die inhaftierten Personen vor einer Ansteckung mit dem neuen Corona-Virus zu schützen. Deshalb wurde einerseits die Belegung in den Zürcher Gefängnissen reduziert, zudem entstanden in den Betrieben Isolationszellen, in denen Inhaftierte mit Krankheitssymptomen untergebracht werden können, bis die Testresultate vorliegen.

Andererseits ist das Gefängnis Horgen, das Ende 2019 seinen Dienst eingestellt hatte, wiedereröffnet worden. Es nimmt dieser Tage seinen Betrieb als temporäre Eintrittsquarantäne sowie Isolationsstation auf und bietet Platz für 54 Personen.

Alle Inhaftierten, die vom Provisorischen Polizeigefängnis (Propog) in Zürich in ein Zürcher Gefängnis überstellt werden sollen, kommen ab sofort zunächst für die Eintrittsquarantäne ins Gefängnis Horgen. Zeigen die Inhaftierten nach insgesamt zehn Tagen Quarantäne keine Krankheitssymptome, kann die Überstellung in ein reguläres Gefängnis erfolgen. Während der Quarantäne sind die Inhaftierten mindestens eine Stunde lang an der frischen Luft. Die restliche Zeit bleiben sie in der Zelle. Arbeiten ist während der Quarantäne nicht vorgesehen.

In der Isolationsstation Horgen werden erkrankte Häftlinge betreut. Die Voraussetzungen für eine Aufnahme sind, dass die Patienten selbständig mobil sind, keine oder nur minimale Hilfe bei der Körperpflege benötigen, weder selbst- noch fremdgefährdend sind und sich regelkonform verhalten (sich zum Beispiel konsequent ans Rauchverbot halten). Zudem müssen medizinische Kriterien erfüllt sein: Der Kreislauf der Patienten muss stabil sein und die Sauerstoffsättigung mindestens 90 Prozent betragen. Ist dies nicht der Fall beziehungsweise ist der Zustand des Patienten aus anderen Gründen kritisch, wird dieser ins Spital verlegt.

Sobald Inhaftierte während 48 Stunden frei von Symptomen sind, können sie in eine andere Institution transferiert werden.

Die Betriebskosten für Eintrittsquarantäne und Isolationsstation im Gefängnis Horgen hängen davon ab, wie lange diese benötigt werden. Für den Quarantänebetrieb dürften die Gesamtkosten zwischen 1,2 Millionen Franken (bei dreimonatiger Dauer) und 2,6 Millionen Franken (bei einem Betrieb bis Ende Jahr) liegen. Für den Betrieb der Isolationsstation kommt ein zusätzlicher Personalaufwand zwischen 0,3 und 0,9 Millionen Franken hinzu.

Kanton ZH

  Redaktion Polizei-Schweiz       7 April, 2020 14:18