Verlängerung einzelner Bestimmungen im Covid-19-Gesetz:
Der Bundesrat beantragt die Verlängerung einzelner Bestimmungen im Covid-19-Gesetz, um die Bewältigung der Epidemie sicherzustellen.
Er hat an seiner Sitzung vom 27. April 2022 entschieden, beim Parlament eine punktuelle Verlängerung des Covid-19-Gesetzes bis im Sommer 2024 zu beantragen, etwa für die Entwicklung von Covid-19-Arzneimitteln, für die Ausstellung von Covid-Zertifikaten, insbesondere für Auslandreisen, oder für die Übernahme der Testkosten.
Die Vorschläge gehen vorerst bis am 9. Mai 2022 in die Konsultation bei den Kantonen; die Verabschiedung der Botschaft ist vor der Sommersession geplant.
Mit der Aufhebung aller Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie endete per 1. April 2022 auch die besondere Lage nach Epidemiengesetz und es erfolgte die Rückkehr in die normale Lage. Trotz Stabilisierung der Lage ist davon auszugehen, dass es auch in Zukunft zu saisonalen Erkrankungswellen mit Sars-CoV-2 kommen wird.
Damit dem Bund auch in der normalen Lage einzelne bewährte Instrumente zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie zur Verfügung stehen, sollen einige Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes bis im Juni 2024 verlängert werden. Es ist seit dem 26. September 2020 in Kraft und wurde viermal geändert. Die meisten Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes sind bis zum 31. Dezember 2022 befristet.
Verlängerungsbedarf besteht insbesondere beim Covid-Zertifikat. Dieses soll weiterhin international kompatibel sein, um die Reisefreiheit zu gewährleisten. Auch die Kompetenzen zur Förderung der Entwicklung von Covid-19-Arzneimitteln und die Regelung zum Schutz der vulnerablen Arbeitnehmenden sollen verlängert werden.
Zudem soll die im Epidemiengesetz geregelte gesetzliche Grundlage für die SwissCovid-App verlängert werden, damit diese Applikation bei Bedarf wieder zur Verfügung steht. Schliesslich sollen auch die Bestimmungen für Massnahmen im Ausländer- und Asylbereich und bei Grenzschliessung zur Wahrung des freien Verkehrs von Grenzgängerinnen und Grenzgängern verlängert werden.
Finanzierung der Testkosten
Ein niederschwelliger und kostenloser Zugang zum Testen für die Bevölkerung ist von zentraler Bedeutung für den Schutz der vulnerablen Personen und die Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der essentiellen Infrastruktur. Seit Herbst 2020 übernimmt der Bund gestützt auf das Covid-19-Gesetz bis Ende 2022 die Kosten für die Tests, die im Interesse der öffentlichen Gesundheit durchgeführt werden.
Der Bundesrat schlägt vor, dass die Testkosten im Rahmen der Gültigkeit des Covid-19-Gesetzes bis Mitte 2024 weiterhin von der öffentlichen Hand übernommen werden. Ab 1. Januar 2023 sollen die Testkosten von den Kantonen getragen werden, die dazu verpflichtet werden, ein ausreichendes Angebot aufrecht zu erhalten. Die Kantone definieren selber, welche Tests übernommen werden. Der Bund gibt hierzu bloss noch Empfehlungen.
Konsultation bis am 9. Mai 2022
Nicht verlängert werden sollen unter anderem die gesetzlichen Grundlagen für Wirtschaftshilfen und Härtefallmassnahmen.
Die Vorschläge gehen bis am 9. Mai 2022 in die Konsultation bei den Kantonen, den parlamentarischen Kommissionen und den Sozialpartnern. Die definitive Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat ist vor der Sommersession 2022 geplant.
Quelle der Meldung: BAG