Polizei Schweiz
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Verfahren gegen Polizisten wegen Körperverletzung eingestellt

Im August 2019 wurde ein Mann bei einer durch die Staatsanwaltschaft angeordneten Verhaftung der Kantonspolizei Aargau verletzt.

Die Untersuchungen wurden abgeschlossen und die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat das Verfahren gegen die Polizis- ten wegen Amtsmissbrauch, einfacher Körperverletzung und Sachbeschädigung im Rahmen eines Einsatzes eingestellt.

Am 4. August 2019 erliess die Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau den Befehl zur Festnahme eines damals 25-jährigen Mannes wegen Drohung mit Kleinkalibermunition sowie Verüben eines Brandsatzanschlags. Die im Anschluss beschul- digten Polizisten sowie weitere Angehörige der Sondereinheit “Argus” der Kantonspolizei Aargau konnten den Droher in einem Fahrzeug ausfindig machen und ihn sowie den Lenker des Fahrzeugs, neben einer Tankstelle in Hunzenschwil anhalten.

Gemäss eigenen Aussagen habe der Lenker bei dem Vorgang ein Schleudertrauma sowie Prellungen und Schürfungen erlitten. Weiter sei eine bereits bestehende und den Polizisten nicht bekannte Schulterproblematik verstärkt worden.

Der 25-jährige Tatverdächtige wurde der Staatsanwaltschaft zugeführt und später wegen versuchter Brandstiftung, mehr- facher Drohung sowie weiterer Delikte vom Bezirksgericht Aarau schuldig gesprochen und zu 18 Monaten Freiheits- strafe verurteilt. Dieses Urteil ist zwischenzeitlich in Rechtskraft erwachsen.

Dem Fahrzeuglenker war nicht bekannt, dass sein Beifahrer zur Verhaftung ausgeschrieben war. Infolge der bei der An- haltung erlittenen Verletzungen sei er mehrere Wochen nicht arbeitsfähig gewesen und zeigte die Polizisten wegen Amtsmissbrauch, Körperverletzung und Sachbeschädigung an.

Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach erliess eine Einstellungsverfügung, welche die Beschwerdekammer des Ober- gerichts des Kantons Aargau aufhob und weitere Untersuchungen verlangte.

Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach kommt nach diesen weiteren Abklärungen erneut zum Schluss, dass die Vorge- hensweise der Kantonspolizei verhältnismässig und korrekt war. Den Polizisten blieb keine Möglichkeit, den Bezug des Fahrers zum Tatverdächtigen abzuklären.

Auch war eine mögliche Beteiligung des Fahrers an den strafbaren Handlungen nicht von vornherein auszuschliessen. So wird in den Einstellungsverfügungen denn auch festgehalten, dass die Anhaltung des Kollegen des Tatverdächtigen rechtens war.

Die Polizeiangehörigen hielten sich an die vorgegebenen und geschulten Standards. Auch der Vorwurf des Amtsmiss- brauchs erhärtete sich nicht. Im Gegenteil wird deutlich, dass die Polizisten angesichts der Umstände und der Ein- schätzung des Tatverdächtigen rasch und präzis gehandelt haben.

Das Verhalten der Fahrzeuginsassen sei auch nicht vorhersehbar gewesen, was das Vorgehen mit erhöhtem Körpereinsatz rechtfertigte. Die Einstellungsverfügungen sind noch nicht rechtskräftig

Quelle der Meldung: Oberstaatsanwaltschaft Kanton Aargau

  Redaktion Polizei-Schweiz       27 Juni, 2022 08:27