Polizei Schweiz
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Velofahren, die "kuhle" Fortbewegung: Start der "Praktischen Verkehrsschulung"

244) Liestal/Kanton BL. Ab dem kommenden Dienstag, 17. April 2007, wird die Polizei Basel-Landschaft bis Anfang Juni wiederum die bekannte und beliebte "Praktische Verkehrsschulung" in den Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft durch führen.

Mehrere 1000 Schülerinnen und Schüler der vierten Primarklassen profitieren in den nächsten Wochen von dieser Instruktion. Unter dem Motto "Velofahren, die coole Fortbewegung" signalisiert die Polizei Basel-Landschaft in der diesjährigen "Praktischen Verkehrsschulung", daß neben dem Spass am Velofahren einige Punkte im Bereich Straßenverkehr beachtet werden müssen.

Das Team der Verkehrsinstruktoren der Polizei Basel-Landschaft sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsabteilungen werden alle Schülerinnen und Schüler der 4. Primarschulklassen des Kantons Basel-Landschaft hinsichtlich dieser Punkte instruieren.

Es zeigt sich alle Jahre wieder, daß ein gut ausgerüstetes Fahrrad alleine für eine sichere Fahrweise nicht ausreicht. Nebst einem theoretischen Teil – Signallehre und Schulung des Verkehrsverhaltens – wird eine längere Velofahrt im Ort absolviert. Auf dieser Fahrt werden den Kindern alle noch offenen Fragen erläutert und das richtige Velofahren im Straßenverkehr geübt.

So beispielsweise das richtige Rechtsfahren, das Linksabbiegen oder die Rechtsvortritts-Regelung. Neben der präventiven Tätigkeit hofft die Polizei, dass mit diesen Verkehrsinstruktionen die Schülerinnen und Schüler mehr Sicherheit und Freude beim Velofahren erhalten. Die Verkehrsschulung wird in der Zeit vom 17. April bis 15. Juni 2007 durchgeführt.

Die Polizei Basel-Landschaft bittet um das Verständnis und die Unterstützung der Eltern, der Schulbehörden und aller Verkehrsteilnehmenden. Ebenso bittet sie alle Eltern von Kindern in den entsprechenden Klassen, die Fahrräder ihrer Schützlinge hinsichtlich der korrekten Ausrüstung hin zu überprüfen. Diesbezüglich sind die folgenden Punkte speziell zu beachten:

• Vorder- und Rücklicht müssen fest angebracht oder abnehmbar sein – "Sicherheit durch Sichtbarkeit". Nachts ist das Risiko, als Velofahrerin oder Velofahrer in einen Unfall verwickelt zu werden, dreimal höher als bei Tag. Velofahrende sind selbst bei eingeschalteter Fahrradbeleuchtung wegen ihrer schmalen Silhouette und der vergleichsweise schwachen Beleuchtung erst auf kurze Distanz erkennbar.

• Front- und Rückstrahlen müssen fest angebracht sein und eine Leuchtfläche von mindestens zehn Quadratzentimetern aufweisen.

• Zur weiteren erforderlichen Ausrüstung gehören Pedale mit Rückstrahlern, zwei gut funktionierende Bremsen, eine Veloglocke als Warnvorrichtung, zwei gute Luftreifen sowie ein Schloß oder Schließkabel.

Und zu guter Letzt wird das gut ausgerüstete Velo mit einer gültigen Vignette versehen. Die Vignette ist jeweils bis am 31. Mai des folgenden Jahres gültig. An den entsprechenden Instruktionstagen weisen spezielle Signale "Verkehrsschulung" jeweils an Durchgangsstraßen, Kreuzungen und besonders gefährlichen Übergängen auf den praktischen Verkehrsunterricht hin.

  Redaktion Polizei-Schweiz       10 April, 2007 11:11