Polizei Schweiz
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Trickbetrug Basel – Angeblicher Chef der Postverwaltung erbeutete 265’000.-

Erneut haben Betrüger einem Rentner einen sehr hohen Geldbetrag abgenommen. Dabei gab sich der Täter als „Chef der Zentralen Postverwaltung“ aus. Diesem gelang es, bei einem 80- jährigen Rentner rund Fr. 265‘000.– zu erbeuten.

Im vorliegenden Fall wurde der Rentner telefonisch von einem Hochdeutsch sprechenden Mann mit Schweizer Dialekt während mehreren Tagen kontaktiert, welcher ihm mitteilte, dass sein Vermögen auf der Bank nicht mehr sicher sei, weil „Gangster“ es stehlen wollen.

Man wolle nun den Tätern eine Falle stellen, benötige aber dazu einen Fernzugriff auf seinen PC. In der Folge gewährte der 80-Jährige den Zugriff. Nach mehreren weiteren Telefonanrufen konnte der Rentner seinen E-Banking Account nicht mehr öffnen, wobei ihm der Unbekannte mitteilte, dass er der „Chef der Zentralen Postverwaltung“ sei und man ihm in den nächsten Tagen einen neuen Zugangscode vorbeibringen werde.

Wiederholt wurde dem Rentner gedroht, dass er sich strafbar mache, wenn er mit jemanden darüber rede. Als sich der 80-Jährige später bei seiner Bank erkundigte, stellte er fest, dass die Täter von seinem Konto rund Fr. 265‘000.– auf ein ausländisches Konto transferiert hatten.

Bei dieser Täterschaft handelt es sich mit grosser Wahrscheinlichkeit um Personen, die sich auch als „Polizisten, Kriminalbeamtinnen“ etc. ausgeben.

Allgemeines Vorgehen der Täter

Die Täter geben sich als Polizist, als Kriminalbeamtin oder Vertreter einer Behörde aus. Die Hochdeutsch oder seit einiger Zeit auch Schweizerdeutsch sprechenden Anrufer nehmen über eine gefälschte Rufnummer1 eine Verbindung mit den potentiellen Opfern auf. Auf dem Telefondisplay erscheint eine offizielle Amtsnummer, so z.B. diejenige einer Polizeiwache oder einer Behörde. In der Folge teilen die Betrüger mit, dass die auf Banken deponierten Vermögen nicht mehr sicher seien und man deshalb das Geld abheben und zu sich nach Hause nehmen soll. Anschliessend werden zivile Polizeibeamte am Wohnort vorbeikommen, um das Bargeld, den Schmuck sowie weitere Wertsachen in Verwahrung zu nehmen und an einem sicheren Ort zu deponieren.

Die Täter fordern ihre potentiellen Opfer wiederholt auf, das Geld aus Gründen der Sicherheit persönlich in eine andere Stadt oder ins Ausland zu bringen und dort einem „Polizisten“ zu übergeben bzw. an einem unauffälligen Ort zu hinterlegen.

Zudem werden auch Personen von falschen Polizisten in Angst und Schrecken versetzt, weil angeblich bewaffnete Einbrecher unterwegs seien, um das am Wohnort aufbewahrte Geld zu stehlen, oder weil ein Angehöriger einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe und bei Nichtbezahlung der Busse verhaftet werde.

«Call ID-Spoofing»:

Es handelt sich dabei um einen «Diebstahl» einer fremden Telefonnummer. Dabei sendet der Anrufer – meist über die Internettelefonie (Voice Over IP) – nebst dem Telefonsignal auch noch die falsche Telefonnummer mit. Dadurch wird die wahre Identität des Anrufers beim Angerufenen verschleiert. Die meisten Anrufe stammen aus dem Ausland.

Hinweise der Staatsanwaltschaft

• Die Polizei fordert allgemein nicht auf, Geld bei einer Bank bzw. einem Finanzinstitut abzuheben
• Ebenso wenig fordert die Polizei auf, Geld aus Gründen der Sicherheit in einen anderen Kanton bzw. ins Ausland zu bringen
• Die Polizei verlangt nicht, dass man ihr Geld oder Schmuck bzw. weitere Wertgegenstände aushändigt
• Die Polizei verlangt kein Geld, damit man nicht verhaftet wird
• Weder ein Spital noch die Polizei verlangen, dass Geld überwiesen wird, um
lebensnotwendige Medikamente für schwer erkrankte Covid-19 Personen zu kaufen
• Haben Sie geringste Zweifel, ob es sich um echte Polizisten handelt, nehmen Sie
unverzüglich über die Notrufnummer 117 mit der Kantonspolizei Kontakt auf. Empfehlungen der Staatsanwaltschaft
• Gewähren Sie keinen Fernzugriff auf Ihren PC oder Ihr Smartphone (z.B. über Teamviewer und andere Programme)
• Geben Sie keine Kreditkartennummern, Pin Code, Passwörter und Bankkartennummern bekannt
• Seien Sie misstrauisch gegenüber unbekannten Anrufern oder fremden Personen, die sie auf der Strasse ansprechen
• Werden Sie von verdächtigen Personen oder vermeintlichen Angehörigen (Enkeltrickbetrug) kontaktiert, so informieren Sie unverzüglich die Polizei über die Notrufnummer 117
• Gewähren Sie keinen fremden Personen Zutritt zu Ihrer Wohnung bzw. zu Ihrem Haus
• Geben Sie keinerlei Auskünfte über Ihre Vermögenssituation bzw. über vorhandenes
Geld, Schmuck und Wertsachen
• Bewahren sie keine grösseren Geldbeträge Zuhause auf
• Geben Sie keine Auskunft, ob Sie alleine wohnen
• Geben Sie keine Auskünfte über Ihr Alter, Zivilstand, Beruf und Gesundheitszustand
• Sollte sich jemand als Polizist, Kriminalbeamtin, Vertreter von Behörden etc. ausgeben
und sie auffordern, Geld bei einer Bank bzw. einem Finanzinstitut abzuheben und dieses aus Gründen der Sicherheit zivilen Beamten zu übergeben, so verständigen Sie sofort die Polizei über die Notrufnummer 117.

Staatsanwaltschaft Basel-Stadt

  Redaktion Polizei-Schweiz       12 Januar, 2021 13:13