Polizei Schweiz
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Sursee LU – Springreiter wegen Tierquälerei bestraft

Die Staatsanwaltschaft Sursee hat einen Springreiter aus dem Kanton Luzern wegen mehrfacher Tierquälerei verurteilt. Der Beschuldigte hat Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben. Der Fall wird nun vor dem Bezirksgericht Willisau verhandelt werden.

Die Staatsanwaltschaft Sursee hat die Strafuntersuchung gegen einen 56-jährigen, Schweizer Springreiter abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte im April 2016 in Hildisrieden eine Stute mehrmals mit einer Dressurpeitsche wissentlich und willentlich mehrfach heftig und übermässig gegen die Flanken und den Unterbauch schlug. Damit wollte er ein besseres Trainingsergebnis erzielen. Aufgrund der Peitschenhiebe wurde das Pferd verletzt. Zudem soll der Beschuldigte in analoger Weise auch ein zweites Pferd derart geschlagen und verletzt haben.

Die Staatsanwaltschaft Sursee hat die Untersuchung mit einem Strafbefehl abgeschlossen und den Beschuldigten wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz (Tierquälerei) mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 160 Franken und einer Busse von 3’600.- Franken bestraft. Zudem muss der Springreiter die Verfahrenskosten von rund 1’500.- sowie seine Anwaltskosten bezahlen.

Der Beschuldigte hat gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben. Somit wird das Bezirksgericht Willisau den Fall beurteilen.

Kapo LU

  Redaktion Polizei-Schweiz       18 September, 2019 11:46