Polizei Schweiz
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St.Gallen SG – Mit Sichtbehinderung unterwegs

Am Dienstag (13.08.2019) konnten gleich zwei Autofahrer angehalten werden, deren Sicht durch die Ladung im Auto beeinträchtigt war. Beide wurden angezeigt.


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Am Dienstag um 13 Uhr konnte anlässlich einer Verkehrskontrolle ein Auto angehalten werden. Die Ladung auf der Beifahrerseite beeinträchtigte die Sicht aus der Seitenscheibe sowie zum Aussenspiegel. Um 22:35 Uhr konnte bei einer Geschwindigkeitskontrolle ein zweites Auto angehalten werden. Auch dieses war so beladen, dass die Sicht aus der Frontscheibe sowie Seitenscheibe beeinträchtigt war. Zudem war es einer Mitfahrerin nicht möglich, die Sicherheitsgurte zu tragen. Beide Personen wurden angezeigt.

Die Stadtpolizei St.Gallen macht darauf aufmerksam, dass Fahrzeuge nur so beladen werden dürfen, dass die Sicht nicht eingeschränkt wird. So darf die Frontscheibe, die zwei vorderen Seitenscheiben sowie die beiden Aussenspiegel nicht verdeckt sein.

Stadtpolizei SG

  Redaktion Polizei-Schweiz       14 August, 2019 11:42