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St.Gallen – Gesamtrevision der Taxireglementierung

Die Stadt St.Gallen strebt eine Gesamtrevision der Taxireglementierung an. Ziel ist eine zeitgemässe städtische Taxireglementierung, welche den veränderten Umständen und den heutigen Bedürfnissen Rechnung trägt. Zudem ist zu klären, wie Taxibetriebsbewilligungen für A-Taxis zukünftig zu vergeben sind.

Der Stadtrat hat beschlossen, eine Gesamtrevision der städtischen Taxireglementierung vorzunehmen. Sowohl das Taxireglement aus dem Jahr 1994 als auch das Reglement zum Vollzug des Taxireglements aus dem Jahr 1995 werden totalrevidiert. Ziel ist es, eine aktuelle beziehungsweise zeitgemässe städtische Taxireglementierung zu erarbeiten. Dabei wird sich die Stadt St.Gallen unter anderem an den veränderten Umständen und den Bedürfnissen der Bevölkerung orientieren. So soll das neue Reglement beispielsweise dem Bedürfnis nach einem erweiterten Taxiangebot an Grossveranstaltungen entgegenkommen.

Auch Anliegen der Taxibetreiberinnen und -betreiber sowie Entwicklungen im Zuge der Digitalisierung sollen berücksichtigt werden. Unter Letzteres fallen beispielsweise neuartige Fahrdienste. Weiter hat der Stadtrat beschlossen, erst neue A-Betriebsbewilligungen zu erteilen, wenn die Begrenzung von 145 A-Taxis um zehn unterschritten wird. Im Rahmen der Gesamtrevision wird zudem geprüft, wie Taxibetriebsbewilligungen für A-Taxis künftig vergeben werden sollen. Insbesondere in Bezug auf diese Fragestellungen werden auch Erfahrungswerte aus anderen Städten wie beispielsweise Luzern in die Gesamtrevision miteinfliessen.

Gebührenspreizung zugunsten energieeffizienter Taxis
Mit einem Nachtrag zum Vollzugsreglement des Taxireglements wurde für die Jahre 2015 bis 2019 unter anderem anstelle einer Jahresgebühr von CHF 500 pro Fahrzeug eine Gebührenspreizung eingeführt. Nach dieser ist für energieeffiziente Fahrzeuge eine Jahresgebühr von CHF 300 und für nicht energieeffiziente Fahrzeuge eine Jahresgebühr von CHF 700 zu entrichten. Da im Rahmen der Gesamtrevision auch die Gebührenregelung vertieft geprüft wird, hat der Stadtrat entschieden, bis zum Inkrafttreten der neuen Taxireglementierung an der Gebührenspreizung festzuhalten.

A- und B-Taxis

A-Taxis dürfen zur Entgegennahme von Fahrtaufträgen auf öffentlichem Grund aufgestellt werden. In der Innenstadt sind dafür Standplätze festgelegt. A-Taxis haben eine generelle Beförderungspflicht, welcher sie mit wenigen Ausnahmen nachkommen müssen. Inhaber und Inhaberinnen der Betriebsbewilligung B sind nicht befugt, öffentliche Standplätze zu benutzen.

Stadtpolizei St.Gallen

  Redaktion Polizei-Schweiz       24 Januar, 2020 08:53