Polizei Schweiz
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St. Gallen: 9 Polizisten in Stadtpolizeikorps aufgenommen – Feierliche Vereidigung

Nach einem Jahr Ausbildung an der ostschweizer Polizeischule Amriswil und im eigenen Korps wurden am Freitagnachmittag 9 Polizisten vereidigt und ins Stadtpolizekorps aufgenommen, meldet die Stapo St. Gallen.

Herzlich Willkommen!

Nach der Begrüßung durch den Kommandanten, Pius Valier, nahm der Stadtrat, Nino Cozzio, den 9 neuen Polizeileuten den Amtseid ab.

Die Feier wurde durch die Ansprachen vom Stadtrat, dem Kommandanten und einem frisch vereidigten Polizisten sowie musikalischer Darbietung von Herrn Wachter und Herrn Thoas mit Krichenorgel und Trompete umrahmt.

Vereidigt wurden:

Braun Marco

Egli Roman

Gätzi Hans

Hollenstein Marco

Mattarel Janice

Meier Anita

Sollberger Aldo

Stäuble Philipp

Ziegler Stefan

Das ganze Korps der Stadtpolizei gratuliert den neuen Arbeitskollegen zum erfolgreichen Abschluß.

Stolz sind wir alle auf den Primus des ersten Lehrganges.

Mit einer Schlußnote von 5.6 schloß Stefan Ziegler als bester Absolvent des Lehrganges ab.

Damit nicht genug, mit Marco Braun als bester Schütze rundet sich das auch von allen anderen Stapoleuten geleistete, ausgezeichnete Resultat ab. Bravo!


Vereidigung der Polizeischule 2006 Freitag, 28. September 2007, Kirche St.Mangen, St.Gallen:

Stadtrat Nino Cozzio, Direktor Soziales und Sicherheit

Es gilt das gesprochene Wort

Liebe Aspirantinnen und Aspiranten

Der heutige Tag steht am Ende einer anforderungsreichen Ausbildung in der interkantonalen Polizeischule, die Sie nun sicher gerne hinter sich lassen.

Umgekehrt steht er am Anfang einer neuen Berufslaufbahn. Mit dem heutigen Tag ist die Ausbildung zwar abgeschlossen, es beginnt aber gleich Morgen die Weiterbildung. Täglich. Monatlich. Sie endet erst, wenn Sie den Dienst im Polizeicorps quittieren. Sie werden als neue, geschätzte Mitglieder unseres Polizeikorps Aufgaben wahrnehmen, deren gute Erfüllung das friedliche Zusammenleben der Gesellschaft ermöglicht. Damit begeben Sie sich ins Glashaus. Das werden Sie rasch merken. Sie stehen unter ständiger Beobachtung der Menschen dieser Stadt, der Medien und der Politik. Sie werden gemessen am Ergebnis Ihrer Arbeit. Und in der Regel fragen jene, die Sie beurteilen, nicht danach, wie schwierig Ihre Aufgabe im Einzelfall ist. Es kann vorkommen, dass Sie innerhalb eines Bruchteils einer Sekunde entscheiden müssen, ob und in welcher Intensität Sie in einer Situation eingreifen.

Es folgt ein Gerichtsverfahren. In stundenlangen Auseinandersetzungen erörtern Juristen, ob Ihr Eingreifen verhältnismässig war. Hier Sekunden – da Stunden! Ihr Verhalten wird also nicht nur beobachtet, es wird kontrolliert. Dieser Kontrolle ist in einem Rechtsstaat natürlich nichts entgegen zu halten, im Gegenteil, sie ist notwendig. Denn welche Organisation, wenn nicht die Polizei, welche das Gewaltmonopol in unserem Staate inne hat, sollte man einer rechtsstaatlichen Kontrolle unterziehen.

In der Polizeischule und in den Praktika haben Sie solche Situationen eingeübt, darum werde ich mich nicht weiter darüber auslassen. Und wir alle wissen, dass der Polizeiberuf auch viele schöne Seiten hat. Sie handeln bei weitem nicht nur repressiv. In vielen Fällen sind sie eben „Freund und Helfer“ und stossen auf Dankbarkeit. Trotz aller Kritik, die Ihnen im Berufsleben entgegenschlagen wird, darf ich mit grosser Befriedigung auch die gute Botschaft verkünden:

Ihre Stadt, Bevölkerung, Stadtparlament und Stadtrat, steht klar hinter der Stadtpolizei. Das hat sich in der jüngsten Auseinandersetzung um die Schaffung einer Einheitspolizei gezeigt. Diese Woche hat der Kantonsrat ein Postulat der SVP abgewiesen, welches auf die Schaffung einer Einheitspolizei Seite 2 von 4 A zielte, was letztlich die Auflösung der Stadtpolizei bedeutet hätte.

Der Entscheid gründet im Wesentlichen auf dem Respekt des Kantonsrates vor der Tatsache, dass sich die politischen Verantwortungsträger der Stadt, also Parlament und Stadtrat, mit aller Deutlichkeit für den Bestand der Stadtpolizei ausgesprochen haben. Das ist einerseits eine Wertschätzung der Arbeit der Stadtpolizei. Es ist aber auch ein Zeichen von Differenzierungsvermögen der politischen Verantwortungsträgerinnen und – träger dieser Stadt, deren Ansichten über geeignete und erforderliche Polizeiarbeit sehr oft auseinanderklaffen. Ich erinnere an das heftig umstrittene Polizeireglement vor zwei Jahren und an die jüngste Kontroverse vom 18. September 2007 im Stadtparlament über die Videoüberwachung in der Stadt, über die nun das Volk im November entscheiden wird.

Ich werde jetzt nicht die Argumentation des Stadtrates zugunsten der Videoüberwachung ausbreiten, sondern nur meiner tiefen Überzeugung Ausdruck verleihen, dass die kritische Haltung von Parlament und Stadtrat, die Ihre Arbeit an den hohen rechtsstaatlichen Grundsätzen messen, letztlich die Polizeiarbeit qualitativ verbessert und ihr eine starke Legitimation verleiht. Das einmütige Ja des Stadtparlaments zur eigenen Stadtpolizei nur eine Woche nach der heftigen Videokontroverse zeigt deutlich, dass auch kritisch eingestellte Mitbürgerinnen und Mitbürger den Wert Ihrer Arbeit schätzen.

Als Polizistin, als Polizist nehmen Sie eine besondere Stellung in der Gesellschaft ein. Sie sind berechtigt und verpflichtet, im gegebenen Fall physische Gewalt auf andere Menschen auszuüben. Das greift besonders tief in die verfassungsmässigen Rechte des Einzelnen ein. Diese Legitimation verleihen Ihnen Verfassung und Gesetz. Wem Gewaltbefugnisse übertragen werden, für den ergibt sich aber gleichzeitig die Gefahr des Missbrauchs dieser Macht.

Auf die rechtlichen Aspekte wie insbesondere das auf Verfassungsstufe angesiedelte Verhältnismässigkeitsprinzip trete ich nicht näher ein. Damit haben Sie sich vorab in den Fächern Menschenrechte und Ethik in der Polizeischule intensiv befasst.

Und damit werden Sie sich in Weiterbildungsveranstaltungen immer wieder auseinandersetzen, denn ein wichtiges Instrument, um polizeilichem Fehlverhalten zu begegnen sowie ihm vorzubeugen, ist die Menschenrechtsbildung. Der Respekt vor der persönlichen Freiheit und der Menschenwürde des Einzelnen ungeachtet der Herkunft oder des sozialen Status setzt aber mehr als blosse Kenntnis der rechtlichen Grundlagen voraus. Die Besonderheit Ihres Berufes, die Berechtigung, legalen Zwang auszuüben, setzt eine persönliche ethische Grundüberzeugung jeder einzelnen Polizistin, jedes einzelnen Polizisten voraus. Diese Grundüberzeugung ist rechtlich weder fassbar noch durchsetzbar. Sie bildet Ausdruck des sittlichen Verständnisses, der nicht überprüfbaren inneren Überzeugung. Und sie ist es, welche Sie, geschätzte Aspirantinnen und Aspiranten, befähigt, die rechtlichen Handlungsprinzipien der Polizeiarbeit aus innerer Überzeugung heraus zu achten und die gesetzlichen Vorgaben nicht nur aus Furcht vor möglichen negativen Konsequenzen im Falle eines Fehlverhaltens zu befolgen.

Die grossen Linien persönlicher Ethik sind das Ergebnis einer jahrtausendelangen Menschheitsentwicklung und finden unter anderem Ausdruck in den grossen Religionen und Philosophien bis zurück in die Antike. Seite 3 von 4 A Nehmen wir beispielhaft die in griechischer Zeit entstandene Philosophierichtung der Stoiker.

Der Stoizismus, der mit Kaiser Marc Aurel einen überzeugten Vertreter an die Spitze des Römischen Reiches fand, fasst seine ethischen Grundsätze auf die Kurzformel: Ehrenhaft leben – niemandem schaden – jedem das Seine geben. Oder nehmen wir den kategorischen Imperativ von Immanuel Kant: „Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“ Und nun fragen Sie sich, meine lieben Aspirantinnen und Aspiranten, was denn der da oben am Rednerpult für hochgestochene Phrasen schwingt.

Das sei doch etwas für Akademikerinnen und Akademiker, aber sicher nicht für Polizistinnen und Polizisten. Dem ist aber nicht so. Sie alle haben dieses in langen Jahrtausenden erarbeitete philosophische Gedankengut in Ihrer Kinderstube vermittelt bekommen und sind befähigt, diese Grundlagen bewusst zu leben. Um das zu veranschaulichen: Wenn Ihnen Ihre Eltern beigebracht haben, ehrlich zu leben, wenn sie Ihnen beigebracht haben, zu respektieren, was dem anderen gehört, haben sie das natürlich kaum mit den Grundsätzen der stoischen Philosophie begründet.

Und die Achtung vor der Würde des Menschen, die Ihnen Ihre Eltern vorgelebt haben, wurde kaum in einen Erklärungszusammenhang mit dem kritischen Naturrecht von Immanuel Kant gestellt, wonach „Würde“, „Gleichheit“ und „Selbständigkeit/Autonomie“ die Grundbedingungen der Freiheit sind, die ethisches Handeln einer selbstverantwortlichen Person überhaupt erst ermöglichen. Und wenn Ihnen gesagt wurde, „hör’ mal, es muss in der Familie allen wohl sein“, begründeten die Eltern diese Ermahnung nicht mit dem kategorischen Imperativ von Immanuel Kant. Viel eher hätten sie es mit dem Satz „Was du nicht willst, das man dir tu, das füg’ auch keinem andern zu“ umschrieben, der mindestens eben so weise ist wie der eher schwer zugängliche kategorische Imperativ der kantschen Ideenwelt. Eine Wertehaltung zu entwickeln und gegebenenfalls auch zu formulieren ist also nicht das Vorrecht von besonders ausgebildeten Menschen. Es ist das Grundrecht – vielleicht sogar die Grundpflicht – eines jeden Menschen.

Ein ethisches Fundament ersetzt zwar nicht die Sachkunde im Beruf, aber die Sachkunde im Beruf nützt nichts ohne eine feste Wertordnung. Ich bin der festen Überzeugung, dass nur eine bewusste werteorientierte innere Haltung Sie als Polizistinnen und Polizisten befähigt, in Ihrer täglichen Arbeit den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen.

Wenn es Ihnen gelingt, Ihre Werte in den beruflichen Alltag hineinzutragen und Sie sich einer beruflichen Ethik verpflichtet fühlen, heisst das auch immer, den Zusammenhang zwischen dem angestrebten Ziel und den angewandten Mitteln in den Mittelpunkt der Betrachtung zu rücken. Es ist also wichtig, sich selber die innere Haltung immer wieder bewusst werden zu lassen.

Es ist wichtig, untereinander eine Wertediskussion führen. Sie werden als Persönlichkeit gewinnen und die vielen schwierigen Situationen, welche Ihnen Ihre zukünftige Arbeit ganz Seite 4 von 4 A sicher nicht ersparen wird, als gereifte Menschen besser meistern können. Dies, weil Sie Ihre inneren Leitplanken gesetzt haben und weil Sie sich, auch wenn es mal schwierig wird, an Ihren Werten, orientieren können. Sie brauchen das, was ich gesagt habe, nicht alles sofort zu glauben.

Geniessen Sie erst mal den heutigen Tag. Versprechen Sie mir aber, dass Sie später einmal, wenn Sie mitten im Berufsleben stehen, sich in sich selbst zurück ziehen und sich Rechenschaft über Ihre persönlichen Werte im Leben ablegen. Ich bin überzeugt, Sie werden staunen. Die nun folgende Vereidigung soll zeigen, dass der Stadtrat gewillt ist, Ihnen Verantwortung und auch hoheitliche Befugnisse – sprich: Macht – zu übertragen.

Der Polizeidienst verpflichtet Sie, stets gesetzmässig und auch verhältnismässig zu handeln. Dies verlangt von Ihnen viel Disziplin und Überzeugungskraft und setzt ein starkes persönliches Fundament bei jeder Einzelnen und jedem Einzelnen voraus.

Setzen Sie die Ihnen überbundenen Befugnisse ein zu Gunsten der Mitmenschen, zu Gunsten der Benachteiligten, zu Gunsten des Rechtsstaates, setzen Sie sie aber nie zu Ihren eigenen Gunsten ein. Bevor Sie nun Ihre Tätigkeit im Polizeikorps der Stadt St.Gallen aufnehmen, haben Sie den Pflichteid vor mir als zuständigem Stadtrat, vor Ihrer Korpsleitung, vor Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, vor Ihren Angehörigen und vor der Öffentlichkeit abzulegen.

Es ist ein feierliches Versprechen vor Gott und dem eigenen Gewissen, sich mit all Ihren Kräften für Ihre Aufgabe einzusetzen. Ich bitte alle, sich zu erheben.

Ich lese Ihnen nun vor, wie die Eidesformel lautet. Nachher werden Sie die Schwurfinger erheben und mir nachsprechen.

Die Eidesformel lautet "Ihr werdet schwören, die Verfassung und Gesetze getreulich zu halten, die Pflichten Eures Amtes mit aller Gewissenhaftigkeit, ohne Ansehen der Person, zu erfüllen, dafür weder Geld noch Gabe, sei es mittelbar oder unmittelbar, anzunehmen und die öffentliche Wohlfahrt nach Kräften zu fördern, redlich, treu und ohne Falsch, so wie Ihr es vor Gott und Eurem Gewissen verantworten möget."

Nachsprechen: Schwurfinger erheben:

"Was mir vorgelesen wurde – schwöre ich zu tun und zu halten – so wahr mir Gott helfe."

  Redaktion Polizei-Schweiz       30 September, 2007 15:28