Polizei Schweiz
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Schweiz – Über 1500 verbotene illegale Lastwagentransporte durch ausländische Firmen

Im Auftrag eines Schweizer Transportunternehmens haben vier ausländische Firmen über 1500 verbotene Inlandtransporte in der Schweiz durchgeführt. Gegen das betroffene Unternehmen ist eine Strafuntersuchung eröffnet worden. Eine Person wurde angeklagt.

Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) fordert von den Verantwortlichen Abgaben in der Höhe von 218’000 Franken ein.

Die EZV hat für den Zeitraum vom Januar 2014 bis zum April 2017 insgesamt 1’545 verbotene Inlandtransporte ermittelt. Für diese Fahrten hat das beschuldigte Schweizer Transportunternehmen 39 unverzollte Lastwagen von vier ausländischen Firmen eingesetzt. Wegen Widerhandlung gegen das Zoll- und Mehrwertsteuergesetz müssen die beteiligten Firmen Abgaben in der Höhe von 218’000 Franken nachbezahlen. Die angeklagte Person der Schweizer Firma muss zudem mit einer empfindlichen Busse rechnen.

Durch die Nichtanmeldung der 39 ausländischen Fahrzeuge entstand ein Wettbewerbsvorteil gegenüber den korrekt arbeitenden Schweizer Transportunternehmen. Diese müssen die Abgaben für ihre Fahrzeuge bei der Einfuhr in die Schweiz entrichten. Zudem müssen ihre Fahrzeuge in der Schweiz immatrikuliert sein.

Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Was ist ein Inlandtransport

Inlandtransporte mit Start und Ende in der Schweiz gelten als Binnentransporte – sogenannte Kabotage. Solche Transporte sind gemäss Zollrecht mit unverzollten Fahrzeugen verboten. Inlandtransporte sind nur mit Fahrzeugen gestattet, welche in der Schweiz verzollt und immatrikuliert sind.

Eidgenössische Zollverwaltung

  Redaktion Polizei-Schweiz       13 März, 2019 09:17