Polizei Schweiz
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Schweiz: hochverschuldete IV wehrt sich gegen Mißbrauch und Betrug – private Observationen und schärfere Kontrollren "möglich"

Im Kampf gegen Betrug können bei der IV, die jährlich ein Defizit von 1.600.000.000 Franken (1,6 Milliarden Franken) produziert, zukünftig auch private IV-Detektive zum Einsatz kommen. Zudem ist die Rede von schärferen Kontrollen.

Man sollte annehmen, daß das, was als große Neuerung angepriesen wird, Normalität ist, aber offenbar handelt es sich tatsächlich um eine Neuerung:

Stößt eine IV-Stelle im der Akte eines Versicherten auf Unstimmigkeiten, darf sie künftig auch selbst aktiv nach Verdachtsmomenten suchen.

Neu ist auch, daß Erkenntnisse aus Kontrollen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit inskünftig systematisch an die IV gemeldet werden.

Es werden bloß 1.000 Fälle (bei 300.000 Bezügern) erwartet

Zugleich relativiert das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): Es werde von bloß um die 1000 Fällen ausgegangen, die genauer untersucht werden sollen. Dies bei über 300.000 IV-Bezügern.

Die Invalidenversicherung (IV) werde durch diese Betrugsbekämpfung aber nicht saniert, betonte Alard du Bois-Reymond, der Leiter der IV, an einer Medienkonferenz.

Auch beschränke sich die neue Betrugsbekämpfung gegenwärtig nur auf das Inland.

Weiter ist die Rede von besseren Maßnahmen zur Eingliederung und einer intensiveren Betreuung der Versicherten. Vermutlich dürfte es mit Kosten verbunden sein, wobei sich bei einer besseren Eingliederung wiederum Einsparungen ergäben, welche diese rechtfertigen würden.

Betrugsdeliktsumme 300 – 400 Mio Franken?

Das BSV schätzt die Betrugsdeliktsumme laut einer Studie auf 300 bis 400 Mio. Franken ein. So ließe sich mindestens, schenkt man der Studie Glauben, bis zu einem Viertel der 1600 Mio (jährlichem) Defizit bereinigen.

Die Betrugsbekämpfung soll in mehreren Stufen ablaufen.

Die Akten sollen nach bestimmten Risikokriterien eingestuft werden. Um welche konkreten Einstufungen es sich hierbei handele wurde noch nicht präzisiert. Als ein mögliches Risikokriterium wurde ein sog. "Migrationshintergrund" angeführt.

Bestehe ein sog. Anfangsverdacht, so soll die Akte dann vom jeweiligen Sachbearbeiter einem Spezialisten übergeben werden, welcher über weitere Maßnahmen, wie z. B. eine Observation zu entscheiden habe.

Weitere Neuerung: Ein Betrüger kann auch angezeigt werden

Man sollte annehmen, daß auch dies bereits zur Normalität gehöre, aber, daß IV-Betrüger angezeigt werden sollen, ist offenbar auch ein Novum.

So wird das, was man eigentlich voraussetzen sollte, nämlich, daß ein Betrüger angezeigt wird, als große Neuerung angekündigt. So könne nach der 5. IV-Revision auch bei den kantonalen Strafverfolgungsbehörden Anzeig erstattet werden.

Daß dies noch nicht längst Normalität war, daß ein Betrüger, also ein Straftäter angezeigt wird, zeigt eindrücklich, welch übergroßer Handlungsbedarf herrscht und daß die 5. IV-Revision vermutlich nur ein erster Schritt zurück in die Normalität ist.

Eigentlich gar keine neue Erfindung

Einige Städte setzen bereits gegenwärtig sehr erfolgreich sog. Sozialinspektoren ein.

Was in Nachbarländern, z. B. Deutschland, ganz selbstverständlich ist – nämlich, daß derjenige, der von der Sozialgemeinschaft Hilfe bekommen will, auch über sich ergehen lassen muß, daß geprüft wird, ob er die Hilfeleistung berechtigterweise in Anspruch nimmt, begann in der Schweiz erst im Jahr 2005 und zwar in der Gemeinde Emmen LU ab Februar 2005.

Diese setzte einen Sozialinspektor für die Aufdeckung von Sozialbetrug und Mißbräuchen ein. Die Aufschreie aus der Ecke von sich selbst als sozial orientiert sehenden politischen Kreisen, Datenschützern und auch anderen Ecken ließ nicht lange auf sich warten.

Mit dem Sozialinspektor werde allen Sozialhilfeempfängern Mißtrauen entgegengebracht, hieß es und es wurde zudem der angeblich zu starke Eingriff in die Privatsphäre kritisiert.

Heute findet vermehrt die Erkenntnis Akzeptanz, daß Sozialbetrug zu dulden keineswegs sozial ist oder anders, daß die Bekämpfung von Sozialmißbrauch dazu führt, daß für wirklich Hilfsbedürftige mehr Geld da ist.

Die Erfolgsgeschichte Emmen setzte sich so auch in der darauffolgenden Zeit mehr und mehr durch und immer mehr Gemeinden setzten Sozialinspektoren ein.

Nachdem Städte wie Bülach, Olten oder Grenchen – um bloß einige anzuführen – Sozialinspektoren einstellten, folgte dieses Jahr selbst Zürich. Auch in Losanen und Genf (Lausanne, Genéve) setzt man inzwischen darauf, daß es neben dem Spareffekt bei der Aufdeckung von Mißbrauch und Betrug auch eine abschreckende Wirkung auf potentielle Sozialbetrüger hat, daß es überhaupt Sozialinspektoren gibt.

Eigespartes Geld zugunsten der ehrlichen Versicherten

Die mit den Maßnahmen gegen IV-Betrug eingesparten Gelder sollen zugunsten der ehrlichen Versicherten eingesetzt werden.

Zudem sollen IV-Anwärter vermehrt erwerbstätig bleiben und IV-Versicherte wieder vermehrt eingegliedert werden.

Zum Thema:

NZZ-Artikel

"Sozialmißbrauch- und betrug"

  Redaktion Polizei-Schweiz       18 Dezember, 2007 16:03