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Schweiz – Gesetzesänderung bezüglich explosionsfähiger Stoffe

In seiner Sitzung vom 20. November 2019 hat der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe verabschiedet. Die Gesetzesänderungen erschweren den Zugang zu bestimmten chemischen Substanzen, die sich leicht zweckentfremden, für terroristische Zwecke missbrauchen lassen und gravierenden Schaden verursachen können. Wer Produkte kaufen will, die solche Substanzen enthalten, braucht künftig eine Bewilligung von fedpol. Die neuen Bestimmungen erhöhen die Sicherheit der Schweiz.


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Europa ist weiterhin Ziel terroristischer Sprengstoffanschläge. Einige konnten vereitelt werden, andere schlugen fehl, wie der Anschlag in London im September 2017. Der Sprengsatz explodierte nicht, vermutlich, weil bei der Herstellung Fehler begangen wurden. Dies ist eine der positiven Auswirkungen der EU-Reglementierung über die Verwendung von Vorläuferstoffen für explosionsfähige Stoffe.

Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe sind Substanzen, die in Produkten des täglichen Gebrauchs enthalten sind wie Düngemittel, Reinigungsmittel für Schwimmbäder oder Lösungsmittel. Diese Substanzen, beispielsweise Wasserstoffperoxid, Aceton oder auch Nitrate, sind in Produkten enthalten, die in der Schweiz nach wie vor im freien Verkauf erhältlich sind. In der Europäischen Union hingegen ist der Handel mit diesen Produkten seit 2014 reglementiert.

Eine spezifische Regelung
Der Bundesrat weiss um das Risiko, dass Terroristen sich in der Schweiz chemische Substanzen beschaffen können, um damit Sprengstoff herzustellen. Um den Zugang zu diesen Substanzen zu erschweren, schlägt er nun eine spezifische Regelung vor. Die vorgeschlagene Gesetzesgrundlage ist Teil der Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung. Eines der Ziele, die mit dieser Strategie verfolgt werden, ist es, Anschläge in der Schweiz zu verhindern. Die Reglementierung von Vorläuferstoffen für explosionsfähige Stoffe verbessert die innere Sicherheit der Schweiz.

Die vorgeschlagene Regelung setzt beim Kauf von gut hundert Produkten an, die hauptsächlich in Apotheken, Drogerien und im Fachhandel verkauft werden. Bei Produkten mit einer schwachen Konzentration an Vorläuferstoffen sind keine Einschränkungen vorgesehen. Für den Kauf von Produkten mit erhöhter Konzentration bedarf es einer Bewilligung von fedpol. Wer ein solches Produkt kaufen will, muss den Verwendungszweck angeben. Es ist auch möglich, dass Privatpersonen der Zugang zu Produkten mit hohen Konzentrationen verboten wird, wobei aber Ausnahmebewilligungen möglich wären.

Die Regelung gilt lediglich für Privatpersonen. Professionelle Verwender wie Landwirtinnen oder Landwirte sind davon nicht betroffen. Was den möglichen Missbrauch bei der Verwendung von Vorläuferstoffen für explosionsfähige Stoffe angeht, setzt der Bundesrat auf Selbstkontrolle und Sensibilisierung der professionellen Verwender. Seit September 2016 können fedpol verdächtige Transaktionen gemeldet werden. Bis Ende Oktober 2019 waren 57 Verdachtsfälle gemeldet worden.

EJPD

  Redaktion Polizei-Schweiz       20 November, 2019 10:05