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Schweiz – Ehe für alle

Der Bundesrat will die heutige Ungleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Paare beseitigen. Er unterstützt deshalb die Vorlage, welche die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) aufgrund der parlamentarischen Initiative 13.468 “Ehe für alle” ausgearbeitet hat. Dies hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme an der Sitzung vom 29. Januar 2020 festgehalten. Demnach soll zunächst der Grundsatz geregelt werden, dass auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten können. Weitere Fragen – insbesondere der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin – sollen vertieft geprüft und zu einem späteren Zeitpunkt gesondert diskutiert werden.

Das Wichtigste in Kürze:
Der Bundesrat will die “Ehe für alle” rasch umsetzen und unterstützt deshalb die entsprechende Vorlage der RK-N.
Weitere Fragen, wie etwa die Hinterlassenenrente oder der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin, sollen später und gesondert geprüft werden.
Damit wollen die RK-N und der Bundesrat eine Gefährdung oder Verzögerung der Vorlage verhindern.
In den vergangenen Jahren hat sich der Bundesrat wiederholt für eine Beseitigung der Ungleichbehandlung verschieden- und gleichgeschlechtlicher Paare ausgesprochen. Er begrüsst deshalb den klaren Entscheid der RK-N, die bestehende Ungleichbehandlung zu beseitigen und das Rechtsinstitut der Ehe für alle Paare zu öffnen. Auch unterstützt er den Vorschlag der RK-N, dass Paare, die bereits in einer eingetragenen Partnerschaft leben, die Möglichkeit erhalten sollen, ihre eingetragene Partnerschaft rasch und unbürokratisch in eine Ehe umzuwandeln.

Gesetzesrevision statt Verfassungsrevision
Wie die RK-N ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Öffnung der Ehe auf dem Weg einer Gesetzesrevision erfolgen kann. Eine Verfassungsrevision ist nicht erforderlich.

Weiter erachtet der Bundesrat den Entscheid der Kommission als sachgerecht, die Revision in Etappen umzusetzen und in einem ersten Schritt nur die für die Öffnung der Ehe unbedingt notwendigen Punkte zu regeln. Der Bundesrat ist ebenfalls der Ansicht, dass eine Erweiterung auf heikle politische Fragen wie etwa die Regelung der Hinterlassenenrente und den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin den Erfolg der Vorlage als Ganzes gefährden oder das Inkrafttreten um Jahre verzögern könnte.

Zugang zur Fortpflanzungsmedizin vertieft prüfen
Im Zusammenhang mit der Öffnung des Zugangs zur Fortpflanzungsmedizin für gleichgeschlechtliche Paare stellen sich bedeutende rechtliche und gesellschaftliche Fragen. Diese müssen vertieft geprüft und in einem Gesamtkontext diskutiert werden. Dazu gehört auch eine allfällige Öffnung des Zugangs zur Samenspende für weibliche Ehepaare. Der Bundesrat begrüsst den Entscheid der RK-N, diese Frage in der aktuellen Vorlage nicht zu behandeln.

Diese sowie andere Fragestellungen im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes dank der Fortpflanzungsmedizin werden derzeit in einer interdisziplinären Gruppe von Expertinnen und Experten geprüft. Bis im Sommer 2021 wird sie dazu Empfehlungen formulieren. Diese Gruppe wurde nach der Überweisung des Postulats 18.3714 “Überprüfung des Abstammungsrechts” eingesetzt.

In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat schliesslich fest, dass die Einführung einer weiteren Partnerschaftsform als Rechtsinstitut ausserhalb der Ehe und unabhängig von der Geschlechterzusammensetzung im Rahmen des Berichts zu einem möglichen PACS (Pacte Civil de Solidarité) geprüft wird. Zum PACS liegen verschiedene Vorstösse aus dem Parlament vor.

EJPD

  Redaktion Polizei-Schweiz       29 Januar, 2020 10:54