Polizei Schweiz
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag

Schötz LU: Nicht innerorts, sondern außerorts – 63 Übertretungsvorhalte falsch ausgestellt

Die Luzerner Polizei hat nach einer korrekt durchgeführten Geschwindigkeitskontrolle in Schötz bei der nachfolgenden schriftlichen Bearbeitung 63 Übertretungsvorhalte falsch ausgestellt. Bei der Verarbeitung wurde irrtümlicherweise „innerorts“ anstelle „außerorts“ erfaßt. Die betroffenen Fahrzeughalter wurden schriftlich informiert.

Die Kontrolle fand am Mittwoch, 27. Oktober 2010 auf der Feldstraße in Schötz statt. Der gemessene Abschnitt liegt im Außerortsbereich und ist mit der Höchstgeschwindigkeit 60 km/h signalisiert.

Bei der Datenerfassung unterlief der Polizei ein Fehler. Die betroffenen Fahrzeughalter erhielten versehentlich einen Übertretungsvorhalt mit der Angabe „innerorts“. Dies hat zur Folge, daß der Bußenbetrag mit dem Innerortstarif anstelle des Außerortstarifs erfaßt wurde.

Insgesamt sind 63 Fahrzeuglenker betroffen, wovon 56 für die begangene Übertretung einen Einzahlungsschein mit dem falschen Betrag bekommen haben. 16 Ordnungsbußen wurden bereits bezahlt. Diesen Personen wurde ein Auszahlungsschein geschickt. Die anderen 40 Betroffenen erhielten eine neue Rechnung.

Insgesamt wurden auch 7 Personen zur Anzeige gebracht. Davon können nun 6 Anzeigen im Ordnungsbußenverfahren erledigt werden. Eine Person muss aufgrund der gemessenen Geschwindigkeit mit einer Anzeige rechnen.

Bei der Geschwindigkeitskontrolle wurden durch die Polizei keine Führerausweise vorläufig abgenommen.

Die Polizei hat die Fahrzeughalter in den letzten Tagen schriftlich über den Vorfall informiert und sich für die Umtriebe entschuldigt.

Lesen Sie auch:

Falscher Sicherheitsabzug bei automatischer Verkehrskontrollanlage
16.11.2010 –
Zürich: Autolenker-Alptraum – Falscher Sicherheitsabzug bei automatischer Verkehrskontrollanlage
Bei den durch die automatische Verkehrskontrollanlage (AVK) an der Kreuzung Leimbach- / Frymannstraße erfaßten Geschwindigkeitsfällen wurde durch die Stadtpolizei Zürich irrtümlicherweise eine falsche Sicherheitsmarge ang … mehr >


  Redaktion Polizei-Schweiz       24 November, 2010 18:31