Polizei Schweiz
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag

Schaffhausen SH – Chauffeur verstößt massiv gegen Ruhezeiten

Am Dienstagmorgen (20.08.2019) wurde bei einer Kontrolle im Schwerverkehrskontrollzentrum (SVKZ) der Schaffhauser Polizei ein Reisecar kontrolliert. Dabei wurden beim Chauffeur massive Verstösse im Bereich der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten festgestellt.

Am Dienstagmorgen (20.08.2019) wurden bei der Kontrolle eines Reisecars massive Verstösse des Chauffeurs im Bereich Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten (ARV1) festgestellt.

In der Kontrollperiode von 28 Tagen hat der Chauffeur an nur zwei Tagen eine verkürzte wöchentliche Ruhezeit von jeweils vierundzwanzig Stunden eingelegt. An allen anderen 26 Tagen war er als Fahrer tätig und in ganz Europa mit verschiedenen Reisegruppen unterwegs. In der längsten verzeichneten Zeitspanne lenkte der Chauffeur den Reisecar während fast 35 Stunden, wobei er neben ein paar wenigen kurzen Pausen nur einmal einen Halt von fünf Stunden einlegte.

Um die massiven Verstösse bei den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten zu vertuschen, benutzte der Chauffeur unter anderem eine Fahrerkarte eines anderen Chauffeurs, verwendete teilweise gar keine Fahrerkarte und fälschte Belege. Die fremde Fahrerkarte wurde zum Teil über einen Zeitraum von über vier Tage hinweg ununterbrochen eingesetzt.

Auf seine Verstösse angesprochen, gab der Chauffeur zu verstehen, dass er froh sei in eine Kontrolle geraten zu sein. Er werde von seinem Vorgesetzten zu diesen Fahrten getrieben. Dadurch könne der Arbeitgeber zusätzliche Fahrer einsparen.

Der fehlbare slowenische Chauffeur musste ein Bussendepositum von mehreren Tausend Franken hinterlegen und wurde zuhanden der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen, Abteilung Verkehr, zur Anzeige gebracht. Im Weiteren muss der Chauffeur eine verlängerte, wöchentliche Ruhezeit, einlegen. Die fremde Fahrerkarte wurde eingezogen.

Kapo SH

  Redaktion Polizei-Schweiz       22 August, 2019 11:31