Rettungsgasse: Regelungen und Bussgelder in der Schweiz und Europa
Im Falle eines schweren Unfalls können wenige Minuten über Leben und Tod entscheiden. Damit Hilfe dort ankommt, wo sie benötigt wird, sind Autofahrer bei einem Unfall und Stau dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Obwohl die Rettungsgasse über die Schweiz hinaus Pflicht ist, kommt es immer wieder zu fatalen Fehlern, die im schlimmsten Fall dazu führen, dass dringend benötigte Hilfe nicht rechtzeitig ankommt. Doch warum ist eine Rettungsgasse so wichtig, gibt es sie in allen Ländern und welche Strafen drohen, wenn sie nicht gebildet oder von anderen Autofahrern missbräuchlich verwendet wird?
Warum bildet man eine Rettungsgasse?
Im Grunde hat die Rettungsgasse eine wichtige Funktion. Sie soll dafür sorgen, dass Feuerwehr, Sanitäter und Polizei rasch und sicher zum Unfallort gelangen, um dort schnell und zuverlässig Hilfe zu leisten. Die Helfer sind beim Befahren der Rettungsgasse zur Nutzung der entsprechenden Warnsignale wie Blaulicht und Wechselklanghorn berechtigt, zugleich aber auch verpflichtet, um Verkehrsteilnehmer zu warnen.
Doch nicht nur Polizei und Rettungsdienst profitieren von der Rettungsgasse, sondern auch mögliche Abschlepp- und Bergungsdienste. Dadurch kann sichergestellt werden, dass verunfallte Fahrzeuge rasch geborgen werden. Die Stauzeit lässt sich damit signifikant minimieren. Sie dürfen die Rettungsgasse generell auch ohne entsprechende Warnvorrichtungen nutzen.
Wichtige Tipps zur Bildung einer Rettungsgasse
Die Bildung der Rettungsgasse stellt für viele Fahrzeughalter im Falle eines Unfalls immer wieder eine Herausforderung dar. Umso wichtiger ist es daher, bei der Umsetzung einige Besonderheiten zu berücksichtigen:
- Damit die Bildung einer Rettungsgasse problemlos möglich ist, muss immer genügend Abstand zum vorderen Verkehrsteilnehmer eingehalten werden.
- Die Rettungsgasse bleibt generell so lange bestehen, bis sich der Stau aufgelöst hat.
- Bei der Bildung der Rettungsgasse gelten folgende Vorgaben: Alle Fahrzeuge, die sich auf der linken Fahrbahn befinden, fahren so weit es geht, nach links. Die Fahrzeuge rechts dann so weit wie möglich nach rechts. Wichtig ist, dass der Pannenstreifen frei bleibt, denn auch wenn sich bereits ein Stau gebildet hat, kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein weiterer Fahrzeughalter eine Panne hat und Hilfe braucht.
Die Bildung der Rettungsgasse ist in erster Linie für die Autobahnen vorgesehen. Auf den Landstrassen ist sie keine Pflicht.
In welchen Ländern ist Rettungsgasse Pflicht?
Um bei einem Unfall ein Durchkommen der Retter gewährleisten zu können, ist die Rettungsgasse in vielen Ländern Pflicht. Die gleichen Regeln wie in der Schweiz gelten dabei auch in Deutschland und Österreich. Überdies hat sich das Verfahren der Rettungsgasse ebenso in Belgien, Luxemburg, der Slowakei, Polen und Tschechien bewährt. Ebenso wird in Kroatien und Slowenien nach diesem Prinzip verfahren. Ausnahmen gibt es dagegen in Italien. Hier ist die Rettungsgasse in dieser Form nicht bekannt. Allerdings muss auch hier prinzipiell sichergestellt werden, dass die Einsatzfahrzeuge zu einem Unfall gelangen, wenn sich ein Stau gebildet hat. Wer sich unsicher ist, wie die Rettungsgasse entsteht, sollte sich im Zweifelsfall zum Beispiel vor der Reise in ein anderes Land noch einmal umfassend informieren.
Was passiert, wenn man durch eine Rettungsgasse fährt?
Lange wurde bei Staus in der Schweiz zwar zur Bildung einer Rettungsgasse aufgerufen, allerdings war diese rechtlich nicht in der Verkehrsordnung verankert. 2020 kamen schliesslich immer mehr Stimmen auf, die ein Ende dessen forderten. Mittlerweile ist die Bildung einer Rettungsgasse auch in der Schweiz Pflicht. Wer diese nicht bildet oder sie fehlerhafterweise nutzt, obwohl er nicht dazu berechtigt ist, muss mit Bussgeldern rechnen. Dies gilt übrigens auch für Motorradfahrer, die gern mal die Rettungsgasse nutzen, um aus einem Stau zu gelangen. Neben einem Bussgeld ist in diesem Fall auch immer eine Anzeige durch die Einsatzkräfte möglich.
Welche Strafen gibt es in der Schweiz und anderen Ländern?
Die Bildung einer Rettungsgasse ist Pflicht, sobald sich der Verkehr auf den Autobahnen stark verlangsamt oder staut. Sie muss generell vorsorglich gebildet werden. Das Prinzip ist dabei in Deutschland, Österreich und der Schweiz gleich. In der Schweiz muss mit einem Bussgeld von 100 CHF gerechnet werden, wenn die Rettungsgasse nicht wie vorgeschrieben gebildet wird.
Dieses Bussgeld droht auch dann, wenn sich die Fahrzeuglenker nicht rechtzeitig zur Bildung der Rettungsgasse entscheiden. In anderen Ländern muss von abweichenden Bussgeldern ausgegangen werden. So beträgt in Deutschland das Bussgeld zunächst 200 Euro, wurden andere dadurch gefährdet 240 Euro. Ferner sind hier Punkte im Verkehrsregister in Flensburg vorgesehen. In Österreich drohen empfindlich hohe Strafen, wenn die Rettungsgasse von anderen Fahrzeugen missbräuchlich verwendet wird. Wird hier insbesondere ein Einsatzfahrzeug gefährdet, können Bussgelder von bis zu 2.180 Euro fällig werden. Andernfalls beläuft sich das Bussgeld auf bis zu 726 Euro.
Rettungsgasse rechtzeitig bilden
Um Anzeigen und Bussgelder zu vermeiden, muss eine Rettungsgasse immer rechtzeitig gebildet werden. Dabei ist jeder Fahrzeuglenker für sich selbst verantwortlich. Auch wenn die anderen Fahrzeughalter keine Rettungsgasse bilden, ist sich daran kein Beispiel zu nehmen. Wer im Stau steht, sollte ausserdem das Radio leiser machen und den Abstand vergrössern. Beim Radio gilt, dass das Klicken des Blinkers generell noch hörbar sein muss. Am besten wird zudem das Fenster einen Spalt geöffnet, sodass Einsatzfahrzeuge rechtzeitig wahrgenommen werden.
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