Polizei Schweiz
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Nur in fahrfähigem Zustand am Steuer, auch während der Fasnacht!

In der Fasnacht soll ausgelassen gefeiert werden, doch „Wer trinkt, fährt nicht.“ gilt auch jetzt. Aber nicht nur der Alkoholkonsum birgt Gefahren im Strassenverkehr, auch wer sich unter Drogeneinfluss oder übermüdet ans Steuer setzt gefährdet sich selbst und andere.

Sicherheit geht immer vor, auch während der sogenannten fünften Jahreszeit. Wer Alkohol oder Drogen konsumiert hat, darf kein Fahrzeug lenken. Für die Sicherheit im Strassenverkehr sind aber nicht nur Rauschmittel relevant: Wer sich in den frühen Morgenstunden nach dem ausgelassenen Feiern nüchtern aber übermüdet ans Steuer sitzt, ist oftmals ähnlich unfallgefährdet wie berauschte Fahrzeuglenker. Mit der Kampagne «Wer trinkt, fährt nicht.» machen
die Zentralschweizer Polizeikorps auf diese Problematik aufmerksam und werden vermehrt ein Auge auf die Fahrfähigkeit der Verkehrsteilnehmer haben.

Wer sich und andere nicht unnötig gefährden will, setzt sich daher nur ans Steuer, wenn er oder sie fit für die Strasse ist. Nehmen Sie ihre Eigenverantwortung wahr und beherzigen Sie folgende Punkte:

Lassen Sie das Auto zu Hause und benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, Transportangebote der Veranstalter oder Taxis.

Organisieren Sie Fahrgemeinschaften und sorgen Sie dafür, dass der Lenker nicht trinkt.

Fahren Sie nicht mit fahruntüchtigen Personen mit und halten Sie diese vom Fahren ab.

Sollten Sie nicht mehr fit sein: Lassen Sie Ihr Fahrzeug stehen.

Alkohol baut sich nur langsam ab, setzen Sie sich nie mit einem „Kater“ ans Steuer.

Fahren Sie auch nie unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss

Die Zentralschweizer Polizeikorps wünschen allen eine sichere und unfallfreie Fahrt sowie eine
närrische Fasnacht!

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Medienstellen der Zentralschweizer Polizeikorps und
auf deren Internetseiten. Luzerner Polizei 0

  Redaktion Polizei-Schweiz       30 Januar, 2020 09:40