Polizei Schweiz
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Niederwil AG – Tödlicher Verkehrsunfall: Anklage wegen eventualvorsätzlicher Tötung

Am 12. September 2016 verursachte ein 22-jähriger Schweizer in Niederwil einen Verkehrsunfall, bei dem ein achtjähriges Mädchen starb. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat jetzt gegen den Beschuldigten Anklage erhoben wegen eventualvorsätzlicher Tötung und versuchter eventualvorsätzlicher Tötung. Ihre Anträge wird die Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung bekannt geben.

Am Mittag des 12. Septembers 2016 fuhr der heute 23-jährige Beschuldigte mit seinem Auto die kurvenreiche Strasse von Niederwil Richtung Nesselnbach, während sich gleichzeitig mehrere Schulkinder auf dem parallel zur Strasse verlaufenden Rad- und Fussweg auf dem Nachhauseweg vom Schulhaus Niederwil nach Nesselnbach befanden. In einer Kurve verlor der Beschuldigte die Herrschaft über sein Auto und prallte danach in ein achtjähriges Mädchen, das dabei tödlich verletzt wurde. Ein gleichaltriges Schulkind konnte sich im letzten Moment mit einem Sprung zur Seite in Sicherheit bringen. Wäre ihm dies nicht gelungen, wäre es ebenso vom Auto des Beschuldigten erfasst und weggeschleudert worden.

Mit stark übersetzter Geschwindigkeit in die Kurve

Das von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten in Auftrag gegebene Gutachten hat gezeigt, dass der Beschuldigte mit stark übersetzter Geschwindigkeit von mindestens 103 km/h bis 115 km/h in die Rechtskurve fuhr und dabei die Herrschaft über sein Fahrzeug verlor. Über die Gegenfahrbahn geriet er auf die Grasnarbe am linken Strassenrand, versuchte dann, mittels Lenkkorrektur und Bremsen sein Fahrzeug wieder zu kontrollieren und schleuderte danach über die gesamte Strasse und den angrenzenden Rad- und Fussweg, auf dem sich das Opfer mit seinem Fahrrad befand. Dass es kein weiteres Todesopfer gab, schreibt die Staatsanwaltschaft dem puren Zufall zu: Ein gleichaltriges Schulkind, das sich zu Fuss auf dem Heimweg nach Nesselnbach befand, konnte sich mit einem Sprung zur Seite knapp einer Kollision entziehen.

Der Beschuldigte ist ortskundig und wusste aus eigener Erfahrung, dass sich zur Unfallzeit stets Schulkinder auf dem Nachhauseweg nach Nesselnbach befinden. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten wirft ihm vor, er habe bewusst in Kauf genommen, dass er durch seine Fahrweise die Beherrschung über sein Fahrzeug verlieren kann und bei einer Kollision mit so hoher Geschwindigkeit Menschen tödlich verletzt werden können.
Die Staatsanwaltschaft wird ihre Anträge anlässlich der Hauptverhandlung bekannt geben. Die Anklage ist am Bezirksgericht Bremgarten hängig.

Kapo AG

  Redaktion Polizei-Schweiz       19 September, 2017 07:30