Nach Brand in Solothurn: Fahrlässigkeit steht im Vordergrund

Nach Brand in Solothurn: Fahrlässigkeit steht im Vordergrund

Am Montag, den 05. Februar 2024, kam es in einem leerstehenden Haus an der Wengistrasse in Solothurn zu einem Brand. (siehe letzte Meldung: Brand in Solothurn: Feuerwehreinsatz an der Wengistrasse)

Bei dem Brand wurde der obere Gebäudeteil massiv beschädigt und der Dachstock zerstört, verletzt wurde niemand.

Die Ermittlungen zur Brandursache durch Spezialisten der Kantonspolizei Solothurn haben in der Zwischenzeit ergeben, dass der Brand im Bereich des Estrichzugangs entstanden ist und durch das unsachgemässe Hantieren mit einer offenen Flamme (wie beispielsweise einem Feuerzeug) respektive durch Raucherwarenüberreste initiiert wurde.

Dabei steht eine Fahrlässigkeit im Vordergrund. Eine vorsätzliche Handlung konnte nicht ausgeschlossen werden. Entsprechend dürften sich unbekannte Personen widerrechtlich in der Liegenschaft aufgehalten haben.

Beim Eintreffen der Einsatzkräfte konnten im Gebäude keine Personen festgestellt werden.

Quelle der Meldung: Kapo SO

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