Polizei Schweiz
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Masseuse erleichtert Rentner um 1,2 Millionen Franken

Eine ehemalige Masseuse, die einen Rentner um 1,2 Millionen Franken erleichtert hat, muss 18 Monate ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat den Rekurs der Frau abgewiesen.

Das Waadtländer Kantonsgericht hatte die Angeklagte zu einer 36-monatigen Haftstrafe verurteilt, wovon die Hälfte zur Bewährung ausgesetzt wurde. Diese Strafe ist nun rechtskräftig.

Der Geschädigte hatte die Masseurin 2008 in ihrem Salon kennengelernt. Die käufliche Beziehung entwickelte sich zumindest für den Rentner zu einer Art Freundschaft. Auf Anraten der Frau investierte der Rentner bis 2014 nach und nach 1,2 Millionen Franken in eine Offshore-Gesellschaft, von der er hohe Renditen erwartete.

Rund die Hälfte dieses Geldes kam aus seiner Pensionskasse und dem Verkauf seines Hauses, der Rest aus Darlehen von Dritten. Tatsächlich existierte das Unternehmen gar nicht, es waren keine Investitionen getätigt worden, und die Freundin zahlte das erhaltene Geld nie zurück. Sie wurde wegen Veruntreuung und falscher Anschuldigung verurteilt.

In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil wies das Bundesgericht den Rekurs der ehemaligen Masseurin ab. Die Frau hat alle Anschuldigungen zurückgewiesen. Insbesondere weigerte sie sich, die 1,2 Millionen Franken zurückzuzahlen.

Die Richter stellten fest, dass zahlreiche Geldbezüge des Rentners nicht seinen eigenen Ausgaben zuzuschreiben sind. Einige dieser Auszahlungen entsprechen in Datum und Höhe exakt den Gutschriften auf den Konten der ehemaligen Masseurin. Für die Darlehen liegen Belege vor. (Urteil 6B_241/2020 vom 6. Mai 2020)

  Redaktion Polizei-Schweiz       19 Mai, 2020 16:40