Polizei Schweiz
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Luzern: Kundgebung der Gewerkschaften UNIA und SYNA – Veranstalter gestand gegenüber Polizei ein, daß er Kontrolle verloren hatte – Strafanzeige

Am heutigen Freitagnachmittag führten die Gewerkschaften UNIA und SYNA in Luzern eine Kundgebung durch. Rund 3000 Personen nahmen daran teil, das sind rund 5 Mal mehr als erwartet.

In diesem Zusammenhang kam es zu massiven Verkehrsbehinderungen. Luzern ist ausgewählt worden, weil der Schweizerische Baumeisterverband im KKL seine ordentliche Generalversammlung durchführte.

Wie vorgesehen, besammelten sich um die Mittagszeit die Mitglieder der Gewerkschaften UNIA und SYNA am Kurplatz. Weil rund 5 Mal mehr Personen als erwartet mit Cars aus der ganzen Schweiz anreisten, kam es bereits bei der Anfahrt im Raum Löwenplatz zu massiven Verkehrsbehinderungen.

Geplant war, ab 14.15 Uhr mit dem bewilligten Demonstrationszug via Schweizerhofquai, Seebrücke nach dem Europaplatz zu starten. Diese Zeit ist von der Polizei zwingend vorgeschrieben worden, weil dann normalerweise die Verkehrssituation am günstigsten ist.

Erfahrungsgemäß dauert die Sperrung der vorgesehenen Kundgebungsroute rund 10 Minuten. Die Veranstalter hatten in der Bewilligung der Stadtpolizei die Auflage, einen eigenen, ausreichenden Ordnungsdienst zu organisieren, der einen geordneten Ablauf der Demonstration gewährleisten muß.

Um 13.36 Uhr gestand der Veranstalter gegenüber der Polizei ein, daß die Kundgebung nicht mehr kontrollierbar sei. Die unerwartet hohe Anzahl der Kundgebungsteilnehmenden blockierten den Schweizerhofquai, was zu einem Verkehrskollaps führte.

Deshalb hat die Stadtpolizei interveniert und die Kundgebungsteilnehmenden aufgefordert, mit dem Kundgebungsmarsch zu beginnen. Sehr langsam und mit mehrmaligen unerlaubten Zwischenstopps und einer Sitzblockade auf der Seebrücke gingen sie in Richtung Europaplatz und gaben die Verkehrsachse Bahnhofplatz – Seebrücke – Schweizerhofquai erst um 14.50 Uhr wieder frei.

Kurz vor 16 Uhr löste sich die Kundgebung am Europaplatz auf. Weil die Bewilligungsauflagen nicht eingehalten worden sind, erstellt die Polizei zuhanden des Amtsstatthalteramts Luzern entsprechende Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen.

  Redaktion Polizei-Schweiz       29 Juni, 2007 15:12