Liesberg BL – Tödlicher Unfall an der Fasnacht: Anklage erhoben
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat die Strafuntersuchung im Zusammenhang mit dem tödlichen Unfall anlässlich des Fasnachtsumzugs 2019 in Liesberg BL abgeschlossen.
Sie hat beim Strafgericht Basel-Landschaft Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Mann erhoben, welcher massgeblich an den für den Unfall ursächlichen Handlungen beteiligt gewesen war. Es gilt die Unschuldsvermutung. Das Datum der gerichtlichen Hauptverhandlung steht noch nicht fest.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat die Strafuntersuchung im Zusammenhang mit dem tödlich verlaufenen Sturz eines Fasnächtlers vom 3. März 2019 in Liesberg BL abgeschlossen (siehe auch Meldung vom 03.03.2019). Gestützt auf die Untersuchungsergebnisse hat sie am Strafgericht Basel-Landschaft Anklage gegen einen Mann erhoben, welcher massgeblich an den für das Unfallgeschehen ursächlichen Handlungen beteiligt gewesen war.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 43 Jahre alten Mann vor, den Sturz und dadurch den Tod des Verstorbenen fahrlässig verursacht zu haben. Ursächlich für den Absturz und die tragischen Folgen waren die Verwendung eines ungeeigneten Seils, welches das Unfallopfer hätte tragen sollen, sowie ein nicht ausreichender Knoten in diesem Seil. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Das Datum der Hauptverhandlung am Strafgericht Basel-Landschaft steht noch nicht fest.
Staatsanwaltschaft Kanton Basel-Landschaft