Polizei Schweiz
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag

Kanton Wallis VS – Kamin mit Warmwasser-Konvektor ausgestattet: VORISCHT

Im Jahr 2019 wurden drei Einfamilienhäuser durch Explosionen in Vollèges, Grône und Leytron schwer beschädigt. In allen drei Fällen wurde in den Häusern die gleiche Art von Heizgerät verwendet. Nach den ersten beiden Explosionen haben wir eine Warnung herausgegeben. Da am 20. Dezember 2019 ein erneuter Fall eingetreten ist, möchten wir nochmals auf das Problem dieser Heizgeräte aufmerksam machen.


Klick auf Bildstrecke

Am 20. Januar 2019 wurde bei einer Explosion ein Haus in Vollèges beschädigt, ohne dass dabei Personen zu Schaden kamen. Am 17. März 2019 ereignete sich in Grône eine weitere Explosion, bei der diesmal zwei Personen verletzt wurden. Die Staatsanwaltschaft, das kantonale Amt für Feuerwesen und die Kantonspolizei beschlossen, am 29. März 2019 eine Warnmeldung zu verbreiten. Erste Abklärungen ergaben, dass in beiden Häusern ein holzbeheizter Kamin mit einem Warmwasser-Konvektor des gleichen Gerätetyps anfangs der 80er Jahre installiert wurde. Am 20. Dezember 2019 kam es zu einer dritten Explosion in einem Einfamilienhaus. Eine Person wurde dabei verletzt. Zurzeit laufen Ermittlungen der Kantonspolizei unter der Leitung der Staatsanwaltschaft, um die genauen Umstände dieses dritten Falles zu ermitteln. Man geht davon aus, dass es sich um den gleichen Gerätetyp handelt wie bei den Explosionen in Vollèges und Grône.

Die Staatsanwaltschaft, das kantonale Amt für Feuerwesen und die Kantonspolizei wiederholen ihren Warnhinweis.

Warnhinweis:
Sie empfehlen daher allen Eigentümern eines holzbeheizten Kamins, der mit einem in den 80er Jahren installierten Warmwasserkonvektor ausgestattet
ist, die Nutzung einzustellen, bis eine vollständige technische Überprüfung durchgeführt wurde. Sie können sich beim Kaminfegerdienst und der amtlichen Feuerungskontrolle in ihrem Sektor melden, um über das weitere Vorgehen informiert zu werden.

Kapo VS

  Redaktion Polizei-Schweiz       28 Dezember, 2019 11:44