Polizei Schweiz
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Kanton Uri – Regierungsrat verzichtet auf weitergehende Massnahmen

Der Regierungsrat begrüsst die vom Bundesrat am vergangenen Sonntag, 18. Oktober 2020, beschlossenen Schritte zur Bekämpfung des Coronavirus.

Es geht darum, dass die Vorgaben landesweit umgesetzt und befolgt werden. Der Bund hat die Massnahmen in Anbetracht der aktuellen Lage und nach Anhörung der Kantone getroffen.

Der Regierungsrat unterstützt den Bund auf dem eingeschlagenen Weg zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus und er fordert die Bevölkerung zur aktiven Mitarbeit auf. Im Gegenzug erwartet er, dass die Autonomie der Kantone gewährleistet bleibt und dass diese weiterhin angezeigte Entscheide in ihrem Zuständigkeitsbereich treffen können.

Angesichts der aktuellen Lage im Kanton Uri verzichtet der Regierungsrat derzeit darauf, weitergehende Massnahmen als die vom Bundesrat beschlossenen zu beschliessen.

Der Regierungsrat will die Veröffentlichung von Rechtserlassen zeitlich flexibler handhaben können. Dazu hat er als Sofortmassnahme eine Anpassung des Reglements über das Amtsblatt und das Rechtsbuch beschlossen. Das Reglement wird um eine Bestimmung ergänzt, die die Veröffentlichung eines Erlasses im ausserordentlichen Verfahren auch in elektronischer Form regelt.

Die Änderung wird im Amtsblatt vom kommenden Freitag, 23. Oktober 2020, publiziert. Im Weiteren hat er das Landammannamt beauftragt, ihm mittelfristig einen Rechtserlass auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe zu dieser Thematik vorzulegen und anschliessend eine Vernehmlassung durchzuführen.

Der Regierungsrat und der Sonderstab COVID-19 verfolgen die Lage aufmerksam. In den vergangenen Tagen ist die Kontrolltätigkeit bei Urner Unternehmen und im öffentlichen Raum nochmals intensiviert worden. Bei den dabei entstehenden Kontakten nutzt das Kontrollteam jeweils die Gelegenheit für beratende Gespräche. Der Regierungsrat und der Sonderstab unterstützen die Initiative der Gastrobranche, insbesondere von Gastro Uri, für den vermehrten Einsatz der elektronischen Gästeregistierung per Internet oder App.

Diverse der derzeit eingesetzten Lösungen bieten Gewähr, dass im Fall einer Infektion besser beurteilt werden kann, welche Gäste zu welchem Zeitpunkt potenziell Kontakt zu den positiv getesteten Personen hatten. Dies erleichtert den Entscheid, ob ein Gast in Quarantäne muss oder nicht. Generell dürfte der Einsatz dieser elektronischen Hilfsmittel dank der besseren Genauigkeit als Papierlisten zu tieferen Quarantänezahlen führen. Diese Massnahme ist auch für die Wirtschaft von Vorteil.

Kanton UR

  Redaktion Polizei-Schweiz       20 Oktober, 2020 14:29