Polizei Schweiz
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Kanton Schaffhausen SH – Bettler und dubiose Spendensammler unterwegs

Seit Mitte Januar 2019 gehen bei der Schaffhauser Polizei vermehrt Meldungen über dubiose und aufdringliche Bettler, angebliche Spendensammler und Hausierer ein. Die Schaffhauser Polizei mahnt in diesem Zusammenhang zur Vorsicht und einer gesunden Portion Misstrauen.

Seit Mitte Januar 2019 mehren sich Meldungen bei der Schaffhauser Polizei, wonach einerseits in der Altstadt Schaffhausen Bettler und dubiose Spendensammler unterwegs sind und anderseits in Landgemeinden dubiose Hausierer von Tür zu Tür gehen.

Meistens geben sich die angeblichen Spendensammler als taubstumm aus und tragen Zettel für erfundene Hilfsorganisationen mit sich. Mitleidsuchend versuchen sie so Geld zu erhalten. Diese Personen sammeln weder für Hilfsorganisationen noch für Bedürftige, sondern bereichern sich selbst. Die Sammeltour ist nicht selten straff geplant und organisiert. Die Geldsammler und auch Hausierer werden gezielt von Ort zu Ort gefahren und wieder abgeholt.

Wenn Sie mit einem dubiosen Bettler, Spendensammler oder Hausierer konfrontiert sind, rät die Schaffhauser Polizei folgendes:

– Lassen Sie sich nicht bedrängen.
– Schliessen Sie die Haustür oder gehen Sie weiter.
– Lassen Sie keine fremden Personen ins Haus oder in die Wohnung.
– Informieren Sie die Schaffhauser Polizei über die Notrufnummer 117. Aufdringliches Betteln sowie nicht bewilligtes Hausieren ist gesetzlich verboten. Die Personen können also bestraft werden, was in manchen Fällen abschreckend wirkt.

Es gibt zudem Möglichkeiten, wie Sie seriöse Spendensammler von unseriösen unter-scheiden können. Seriöse Spendensammler fordern keine Bargeldspende vor Ort, sondern geben Ihnen einen Einzahlungsschein und Informationsmaterial mit.

Echte Hilfsorganisationen schicken nicht Betroffene zum Sammeln. Wer sich also beispielsweise als Taubstummer ausgibt und behauptet, für Taubstumme zu sammeln, ist kaum seriös. Die Tätigkeit als Hausierer ist zudem meldepflichtig.

Kapo SH

  Redaktion Polizei-Schweiz       1 Februar, 2019 09:35