Polizei Schweiz
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Kanton Schaffhausen SH – Bettler und dubiose Spendensammler aktiv

Seit Anfang Juni 2018 gehen bei der Schaffhauser Polizei vermehrt Meldungen über dubiose und aufdringliche Bettler und angebliche Spendensammler ein. Die Schaffhauser Polizei mahnt in diesem Zusammenhang zur Vorsicht und einer gesunden Portion Misstrauen.

Sie gehen von Tür zu Tür und sprechen Personen in Fussgängerzonen oder auf Parkplätzen an: Bettler und angebliche Spendensammler, die mit einer abenteuerlichen Geschichte Mitleid erregen und zu Geld kommen wollen.

Die Schaffhauser Polizei registriert seit Anfang Juni 2018 wieder die verschiedensten „Maschen“. Vielfach geben sich die angeblichen Spendensammler als taubstumm aus und tragen Zettel mit sich. Dort steht beispielsweise, dass sie „bei der grossen Flut“ alles verloren hätten, ihr Kind dringend eine Operation benötige oder sie ein internationales Zentrum für Bedürftige errichten möchten.

In solchen Fällen kann in der Regel getrost auf eine Spende verzichtet werden. Diese Personen sammeln nicht für Bedürftige, sondern bereichern sich selbst. Die Sammeltour ist nicht selten straff geplant und organisiert. Die Geldsammler werden gezielt von Ort zu Ort gefahren und wieder abgeholt.

Wenn Sie mit einem dubiosen Bettler oder Spendensammler konfrontiert sind, rät die Schaffhauser Polizei folgendes:
– Lassen Sie sich nicht von Bettlern und falschen Spendensammlern bedrängen.
– Schliessen Sie die Haustür oder gehen Sie weiter.
– Lassen Sie keine fremden Personen ins Haus oder in die Wohnung.
– Informieren Sie die Schaffhauser Polizei über die Notrufnummer 117. Aufdringliches Betteln ist gesetzlich verboten. Die Bettler können also bestraft werden, was in manchen Fällen abschreckend wirkt.

Es gibt zudem Möglichkeiten, wie Sie seriöse Spendensammler von unseriösen unterscheiden können. Seriöse Spendensammler fordern keine Bargeldspende vor Ort, sondern geben Ihnen einen Einzahlungsschein und Informationsmaterial mit.

Echte Hilfsorganisationen schicken nicht Betroffene zum Sammeln. Wer sich also beispielsweise als Taubstummer ausgibt und behauptet, für Taubstumme zu sammeln, ist kaum seriös.

Kapo SH

  Redaktion Polizei-Schweiz       6 Juni, 2018 17:30