Polizei Schweiz
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag

Kanton Schaffhausen – Polizei warnt vor Phishing-Emailnachrichten unter dem Namen der Eidgenössischen Steuerverwaltung

Seit Anfang November 2017 sind im Kanton Schaffhausen vermehrt Phishing-Emailnachrichten unter dem Namen der Eidgenössischen Steuerverwaltung empfangen worden. Die Schaffhauser Polizei warnt davor diese betrügerischen Emailnachrichten zu beantworten.

Mit einer scheinbar durch die Eidgenössische Steuerverwaltung versandten E-Mail versuchen Betrüger derzeit eine Malware auf den Computern der Empfänger zu installieren. Bitte leisten Sie dieser E-Mail keine Folge und öffnen Sie nicht den Anhang der Mail. Die Eidgenössische Steuerverwaltung unternimmt die notwendigen Schritte bei der zuständigen Behörde, um diese kriminellen Machenschaften zu unterbinden.

Verschiedentlich versuchen Betrüger, per E-Mail an Geld, an Konto- und Kreditkarteninformationen sowie an Kopien von Pässen von Steuerpflichtigen zu gelangen. Diese E-Mails sind mit gefälschten Absenderadressen versehen. So ist in einigen dieser E-Mails die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) missbräuchlich als Absender aufgeführt worden. Dass die Mails gefälscht sind, ist aber meist an der Absenderadresse zu erkennen. Die ESTV warnt davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren.

Sehr geehrte Steuerzahler,

Wir haben einen Fehler in der Berechnung der Steuer der letzten Zahlung in Höhe von 364.87 CHF identifiziert. Um die Überzahlung zurückkehren

Müssen wir noch einige weitere Details, wonach die Mittel werden auf Ihr Bankkonto gutgeschrieben bestätigen.

Füllen Sie das Steuererstattungsprozess.

Referenz-Nummer: CH64248

Mit freundlichen Grüßen
Eidgenössische Steuerverwaltung 2017

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) macht ihre Forderungen gegenüber Steuerpflichtigen ausschliesslich in brieflicher Form und unter Angabe der Dossiernummer geltend. Vertrauliche Informationen fragt die ESTV bei den Steuerpflichtigen nie per E-Mail ab. Zudem ist es so, dass die Kantone für die Veranlagung und den Bezug der Einkommenssteuer zuständig sind. Schon daran lässt sich erkennen, dass die Mails gefälscht sind.

Weitere Informationen und Tipps zu diesem Thema finden Sie auch auf den Seiten der Melde- und Analysestelle Informationssicherung MELANI https://www.melani.admin.ch/missbrauch_namen_bundesstellen.

Kapo SH

  Redaktion Polizei-Schweiz       24 November, 2017 14:20