Polizei Schweiz
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Kanton Nidwalden: Fasnächtliche Aktivitäten sind zu vermeiden

Aufgrund der gegenwärtigen Massnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie sind Ansammlungen beziehungsweise Treffen von mehr als 5 Personen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum untersagt.

Dies auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Ausbreitung der mutierten, viel ansteckenderen Virusvarianten in der Schweiz. Die bestehenden Massnahmen gelten bis vorerst 28. Februar 2021 und lassen deshalb auch keine eigentliche Fasnacht zu. Die Nidwaldner Bevölkerung ist daher gebeten, auf fasnächtliche Aktivitäten zu verzichten.

Sollten dennoch fasnächtliche Gruppierungen unterwegs sein, ist auf genügend Abstand zu achten. Auch ist zu vermeiden, dass es zu einer Durchmischung der Personengruppen kommt. Die Kantonspolizei wird während der Fasnachtstage vermehrt präsent sein und mit Augenmass kontrollieren.

Fasnächtlerinnen und Fasnächtler, welche sich nicht an die Vorschriften halten, werden angesprochen und an die Regeln erinnert. Die Polizei behält sich vor, das Verhalten uneinsichtiger Personen gemäss den gültigen Straf- und Bussenbestimmungen zu ahnden.

Der Kanton Nidwalden dankt der Bevölkerung fürs Verständnis und die Einhaltung der bestehenden Regeln zum Schutz aller. Bleiben Sie gesund!

Kanton NW

  Redaktion Polizei-Schweiz       8 Februar, 2021 12:19