Polizei Schweiz
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Info an alle Waffenbesitzer

Nach den neuen Bestimmungen des Waffengesetzes haben Besitzer bis zum 15. August 2022 Zeit, diese beim Waffenbüro ihres Wohnkantons zu melden.

Diese Meldung ist kostenlos und kann per E-Mail über ein Online-Formular erfolgen. Dieses kantonale Waffenregister wird insbesondere ihre Meldungen erleichtern im Falle eines Diebstahls.

Seit dem 15. August 2019 gelten die neuen Bestimmungen des Waffengesetzes und der dazugehörigen Verordnung.

Die folgenden halbautomatischen Waffen und ihre wesentlichen Bestandteile müssen nun bis zum 15. August 2022 gemeldet werden, wenn sie noch nicht in einem kantonalen Waffenregister eingetragen sind.

Automatische Feuerwaffen, die in halbautomatische Feuerwaffen umgewandelt werden, und ihre wesentliche Bestandteile (Art. 5 Abs. 1 Bst. b WG); halbautomatische Feuerwaffen mit Zentralfeuerzündung (Art. 5 Abs. 1 Bst. c WG): z.B. Handfeuerwaffen, die mit einem Magazin mit großer Kapazität (mehr als 20 Patronen) ausgestattet sind, Feuerwaffen
Handfeuerwaffen mit einem Magazin mit großer Kapazität (mehr als 10 Patronen) ; halbautomatische Schulterfeuerwaffen, die mithilfe ihres zusammenklappbaren oder teleskopischen Schafts oder ohne andere Hilfsmittel auf weniger als 60 cm gekürzt werden können, ohne dass sie dabei ihre Funktion verlieren oder ihre Funktionalität verlieren (Art. 5 Abs. 1 Bst. d WG).

Ausgenommen sind Ordonnanzwaffen von Militärdienstpflichtigen, die von zu Hause abgeholt werden (Art. 5 Abs. 1 Bst. b. WG).

Ein kostenloses und nützliches Verfahren im Falle eines Diebstahls
Das Meldeverfahren ist kostenlos und kann per E-Mail über die E-Mail-Adresse pn.armes@ne.ch, über ein Formular der Online-Bundesverwaltung oder per Post mit der detaillierten Liste an das Waffenbüro der Neuenburger Polizei, Rue des Poudrières 14 in Neuenburg, geschickt werden.

Von den Besitzern wird nicht verlangt, dass sie sich für den Besitz der betreffenden Waffen rechtfertigen.
Über die gesetzliche Meldepflicht für diese Art von Waffen hinaus soll dieses kantonale Register insbesondere Folgendes leisten und dazu dienen, die Meldung im Falle eines Diebstahls zu erleichtern.

Die Neuenburger Polizei ist die zuständige Behörde für die Erteilung von Genehmigungen/Bewilligungen für
den Erwerb von Waffen im Kanton Neuenburg. Ziel des Gesetzes ist es, den Gebrauch von Waffen zu bekämpfen, den Missbrauch von Waffen und das missbräuchliche Tragen gefährlicher Gegenstände zu verhindern.

Es garantiert das Recht, Waffen zu erwerben, zu besitzen und gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zu besitzen und zu tragen.

Kontakt:
Neuenburger Polizei, Sektor Information und Prävention, police.presse@ne.ch, Tel. 032 889 90 00

Kapo NE

  Redaktion Polizei-Schweiz       4 Mai, 2022 11:18