Polizei Schweiz
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Immobilien Betrüger Neu mit eigener Fake Immoportal Website!

Internetnutzerinnen die in Inseraten auf seriösen Online Immobilienportalen nach einer günstigen Eigentumswohnung suchen, werden im Namen des vermeintlichen Eigentümers von einer betrügerischen Immobilienfirma kontaktiert. Um sich einen serösen Anstrich zu geben, betreibt die betrügerische Immobilienfirma eine eigene, komplett gefälschte Immobilienportal Webseite.


Klick auf Bild(er)

Die Täterschaft kopiert eine Anzeige einer existierenden Miet-Immobilie und postet diese als Eigentumswohnung zu einem attraktiven Kaufpreis auf einem serösen Immobilienportal. Interessentinnen, die sich auf das Inserat melden, werden von einer betrügerischen Immobilienagentur kontaktiert. Sie gibt vor, die Immobilie im Namen des Eigentümers zu verkaufen.

Das Immobilienunternehmen existiert in Wirklichkeit nicht. Damit das Prozedere des Kaufes einen serösen Anstrich bekommt, wird die Interessentin auf eine Fake Immobilien Portal Website der Betrüger geleitet. Dort wird die Immobilie für die Interessentin reserviert. Bevor die Immobilie besichtigt werden kann, wird die Interessentin zu einer Vorauszahlung aufgefordert.

Es handelt sich um einen sogenannten Anzahlungsbetrug. Im englischen Sprachraum ist diese Masche als “Earnest Money Deposit Scam” seit langem bekannt.

Was muss ich tun:

Überweisen Sie kein Geld
Brechen Sie jeglichen Kontakt zur Täterschaft ab
Setzen Sie das seriöse Immobilienportal über das betrügerische Inserat in Kenntnis
Melden Sie uns die betrügerische Immobilien Portal Website
Ich habe bereits Geld überwiesen
Informieren Sie sobald als möglich Ihre Bank oder den gewählten Money Transmitter. Möglicherweise kann die Zahlung noch gestoppt werden.

Falls Ihnen ein Schaden entstanden ist, melden Sie sich persönlich bei Ihrer örtlichen Polizeistelle und erstatten Sie eine Strafanzeige.

Prävention durch die Polizei

Werden uns gefälschte Immobilien Portal Webseiten bekannt, so bemühen wir uns, sie so schnell wie möglich zu sperren. Schweizer Webseiten (mit der Endung ,ch) können wir problemlos sperren.

Bei Webseiten mit anderen Endungen (z.B. .com) bemühen wir uns beim zuständigen Registrar um eine freiwillige Sperrung. Das gelingt meistens dann, wenn der Registrar der Webseite selber festellt, dass die Webseite gegen seine AGB verstösst.

  Redaktion Polizei-Schweiz       25 Februar, 2020 15:01