Polizei Schweiz
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Schweiz: Thema Raserunfälle und Raserinitiative – Moritz Leuenberger zu Rasern – "Asoziale und kriminell"

Daß aggressives Rasen schlimmste Folgen nicht nur für die Raser selbst, sondern extrem häufig für völlig unbeteiligte Dritte haben kann, zeigt sich laufend.

Oft passiert den Rasern bei den Raserunfällen sogar nichts, unbeteiligte Dritte wie etwa Fußgänger aber auch andere Autolenker werden hingegen schlimmstens getroffen (letztere etwa, wenn ein Raser seitlich in sie hineinrast, wie z. B. in diesem schlimmen Fall aus dem Jahr 2008).

Selbst die für ihre sprichwörtliche Schweizer Geduld und für ihre Harmonie-Sucht (welt)-bekannten Schweizer sollten sich jedoch Gedanken machen, ob es richtig ist, brutale Gewalttäter – denn nichts anders sind Raser – weiter zu verhätscheln.

Richter stellen in vielen Fällen nicht einmal die Tatwaffen (die Autos) sicher und daran, das Strafrecht auszuschöpfen, denken sie schon gar nicht. Im Gegenteil: Ruckzuck hat selbst der nototrische Raser seinen Führerausweis wieder zurück, selbst in Fällen, in denen vorher Menschen ihr Leben lassen mußten!

So gut wie täglich gibt es in der Schweiz Raserunfälle, doch das Schweizer Strafrecht, das mildeste Strafrecht der Welt, das erst jüngst nochmals vermildert wurde, schreckt selbstverständlich keinen Raser ab. HIinzu kommen die oben schon erwähnten milden Richter, die das mildeste Strafrecht der Welt nochmals vermildern, indem sie dieses beim Strafmaß nicht einmal ausschöpfen.

Kein Wunder, daß die Leute nicht abschreckt, welche sogar die Brutalität besitzen, fremde Menschenleben bewußt zu gefährden.

Rasen ist in der Schweiz damit so eine Art Kavaliersdelikt. Von der Presse zwar inzwischen geächtet, aber vom Rechtssystem nicht. Und das mit der Presse sehen manche Raser sogar als Trophäe an.

Wehe aber, man parkiert falsch. Dies wird im internationalen Vergleich in der Schweiz äußerst streng geahndet und verfolgt. Bei Deutschen z. B. ist die Schweiz berühmt-berüchtigt für ihre drastischen Bußen. Und es wird auch mal rasch ein Auto sichergestellt, wenn ein Deutscher (oder ein anderer Ausländer) eine der happigen Schweizer Bußen nicht gleich bar bezahlen kann.

Aber Rasen? Zum drastischen Vorgehen gegen harmlose Falschparkierer ist es – ins Verhältnis gesetzt – hinsichtlich seiner Strafzumessung äußerst milde.

Bundesrat Moritz Leuenberger zu Rasern

Es kommt wohl selten vor, daß man einen SP-Politiker mit der Äußerung zitieren kann "Die Justiz zeigt merkwürdige Beißhemmungen". Doch auch SP-Politiker kritisieren die Verhätschelung der Gewalttäter auf der Straße.

Verkehrsminister Moritz Leuenberger (SP), der nicht gerade bekannt ist als ein sog. "scharfer Hund" oder jemand, der inetwa sogar ein grundsätzlich hartes Strafrecht fordert (im Gegenteil) brachte es einem Gespräch mit 10 vor 10 auf den Punkt: "Raser sind Asoziale und kriminell", dies könne man nicht anders sagen, so Leuenberger im dem SF (Schweizer Fernsehen).

Gegenüber der Sonntagszeitung äußerte Leuenberger zudem zum Thema Raser und Verkehrstote: Es ist entsetzlich, und ich bin froh, daß diese Unfälle immer wieder Diskussionen auslösen. Ich hoffe nur, es stelle sich nicht die gleiche Abgestumpftheit ein wie gegenüber den knapp 400 Verkehrstoten, die der Straßenverkehr jährlich fordert.

Und selbst, wenn man den Verkehrsminister Leuenberger zu Recht oder zu Unrecht für einen Autohasser hält:

Wenn Bundesrat Moritz Leuenberger äußert, daß man jemanden, der mit einem Sturmgewehr wild um sich schießt ja auch bestraft und ihm die Waffe wegnimmt, und nicht einzusehen ist, daß dies bei Rasern, die mit dem Auto als Tatwaffe wild durch die Gegend rasern, nicht der Fall ist, hat er zweifelsohne recht, denn das Auto ist wirklich die Tatwaffe des Rasers. Moritz Leuenberger wörtlich:

Wenn Sie mich fragen, nimmt einer, der mit 100 durch die Stadt fährt, Tote in Kauf. Für mich ist der Eventualvorsatz eindeutig gegeben. Das Verschulden muß zwar in jedem einzelnen Fall nachgewiesen werden, aber die Gerichte könnten ohne weiteres annehmen, jeder kenne die möglichen Folgen seiner Raserei und nehme sie damit bewußt in Kauf. Zudem gibt es auch noch den Straftatbestand der Gefährdung des Lebens. Wenn einer mit dem Sturmgewehr wild um sich schießt, kommt er auch sofort ins Gefängnis, selbst wenn er niemanden trifft. Es ist nicht einzusehen, warum dies bei Rasern anders sein soll.

Nicht nur, daß die Tatwaffen, die Raserautos, bisher meistens nicht einmal sichergestellt werden, Raser erhalten ihrern Führerausweis auch nach dutzenden Raserdelikten immer wieder zurück, selbst dann, wenn schon Menschen durch sie gestorben sind. Dies ist weltweit einmalig und ein derartiges Straf-"Recht" führt den Begriff Recht ad adsurdum. Es verdient seinen Namen nicht, sondern es pervertiert ihn.

Moritz Leuenberger will die Raser-Fahrzeuge sogar verschrotten lassen, was natürlich eine sehr dumme Idee ist. Viel besser wäre, sie würden wie Fundgut, das keiner abholt, staatlich meistbietend verkauft und die Einnahmen würden in die Staatskasse fließen.

So könnte z. B. ein Opferfonds für die zahlreichen Raseropfer und die Angehörigen von Raserunfall-Toten geschaffen werden oder man könnte etwas anderes Sinnvolles mit dem Geld machen als daß der Staat (also der Steuerzahler!) für die aggressiven Raser-Straftäter auch noch die Verschrottungsgebühren der Autos zahlt.

Denn – wie erstaunlich bei so sozialen und in die Gesellschaft so gut integrieten Leuten wie Extremrasern – häufig sind die Raser mittellos und selbst die Prozeßkosten muß der Staat bzw. die Öffentlichkeit für die Raser bezahlen!

Doch die Strafe für dei Leuenberger-Äußerungen zum Thema Raser folgte auf den Fuß: Schon meldete sich ein Bundesrichter zu Wort und geißelte Leuenberger öffentlich für seine Äußerungen. Bundesrichter Hans Wiprächtiger warnte im linksliberalen Tagesanzeigerbei der Bestrafung von Rasern vor "populären, aber fragwürdigen Schnellschüssen"

Dabei hatte Leuenberger sich sogar gegen eine Debatte um die Bestrafung der Raser gewandt!

Wörtlich im Gespräch mit der Sonntagszeitung sagte er: "Die politische Debatte über Verbrechen dreht sich immer sofort um die Bestrafung", und "Aber mit drakonischen Strafen allein können wir das Problem nicht lösen."

Überall eifert der Gesamtbundesrat und die Schweiz (etwa das Seco, Staatssekretariat) schon fast demütig der EU nach, es wird sich Schengen angepaßt, man übernimmt extreme Bankgeheimnis-Lockerungen aus fremden Ländern (USA, EU, OECD usw.), man übernimmt fast schon täglich EU-Vorschriften. Nur in einem Punkt, da bleibt die Schweiz knallhart: Sie hat das lockerste Strafrecht der Welt.
Doch damit nicht genug: Das seit den 68er-Jahren immer wieder massiv abgemilderte Schweizer Strafrecht wurde – man glaubt es kaum – erst jüngstens nocheinmal vermildert!

Beim Strafrecht dürfte der Gesamt-Bundesrat doch einmal geflissentlich über die Landesgrenzen hinwegschauen.

Zu dem schlimmen Raserunfall, bei dem heute ein unbeteiligte Lenkerin durch den Raser lebensgefährlich verletzt wurde, siehe Rubrik "Raserunfälle" (Unterrubrik zu Verkehrsdelikte).

Sie können diese Rubrik im übrigen gratis abonnieren, indem Sie oben im Feld über der Rubrik einfach Ihre Epost-Adresse (email-Adresse) eintragen.

Es gibt darüberhinaus gegenwärtig für jeden Einzelnen die Möglichkeit, etwas Gutes zu tun und sich für Maßnahmen gegen aggressive Raser einzusetzen: Wenn Sie sich über die Raserinitiative informieren wollen, die eine Bestrafung von Rasern fordert, die diesen Namen auch verdient und sich für den Schutz der Bevölkerung von diesen Aggressoren einsetzt dann besuchen Sie die Webseite Raserinitiative.ch

  Redaktion Polizei-Schweiz       22 Juni, 2010 04:21