Polizei Schweiz
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Freiburg: Minderjähriger wird angezeigt, wegen Trottinettfahrens ohne Führerschein

Gestern wurde in Freiburg eine Kontrolle durchgeführt, die sich auf das Verhalten von Fahrer*innen von E-Trottinetten konzentrierte.

Am Montag, 23. Mai 2022, zwischen 11 Uhr und 13 Uhr, wurde in der Stadt Freiburg eine Aktion durchgeführt, die auf das Verhalten der Nutzer-innen von Elektro-Trottinetten abzielte.

Bei dieser Aktion wurde festgestellt, dass die zirka zehn kontrollierten Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Ausrüstung in Ordnung waren. Dagegen wurden vier Verhaltensweisen von Verkehrsteilnehmern und –teilnehmerinnen mit einem Bussgeld belegt, weil sie auf dem Trottoir gefahren waren. Ein 14- jähriger Minderjähriger wird angezeigt, weil er ohne Führerschein auf dem Trottoir gefahren ist.

Zur Erinnerung:
Wie benutzt man ein Elektro-Trottinett im öffentlichen Raum richtig?
– Das Elektro-Trottinett ist dem Motorfahrrad gleichgestellt und muss auf dem Radstreifen oder rechten Fahrbahnrand fahren.
– Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
– Das Tragen eines Helms wird empfohlen
– Seit dem 1. April 2022 ist die Verwendung einer Beleuchtung an der Vorderseite obligatorisch.

Welchen Führerschein muss man besitzen?
– Ein Führerschein der Kategorie M ist obligatorisch (14 – 16 Jahre).
– Vor dem Alter von 14 Jahren ist das Fahren mit diesem Gefährt verboten.
– Ab 16 Jahren ist der Führerschein nicht mehr erforderlich.

Kapo FR

  Redaktion Polizei-Schweiz       24 Mai, 2022 15:32