Polizei Schweiz
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COVID-19: Schliessung des Grenzübergangs Bad Zurzach wird aufgehoben

Am Mittwoch, 6. Mai 2020, wird der Grenzübergang Bad Zurzach wieder für den Verkehr freigegeben. Mit dieser Massnahme begegnet die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) der Zunahme des grenzüberschreitenden Personenverkehres als Folge der vom Bundesrat beschlossenen Lockerungsmassnahmen.

Am 29. April kündigte der Bundesrat die schrittweise Lockerung der Einreisebeschränkungen, sowie die weitere Öffnung der Wirtschaft ab dem 11. Mai an. Bereits in dieser Woche gab es Anzeichen für eine Zunahme des Grenzverkehrs um bis zu 10 Prozent. Um einen möglichst reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten, wird die EZV den Grenzübergang Bad Zurzach in Absprache und in enger Zusammenarbeit mit den Partnerbehörden im In- und Ausland am Mittwoch, 6. Mai, 5.00 Uhr, für Personen welche die schweizerischen Einreisevoraussetzungen erfüllen, wie folgt freigeben:

Montag bis Freitag, von 5.00 bis 9.00 Uhr und von 16.00 bis 20.00 Uhr Ausserhalb dieser Öffnungszeiten ist der Grenzübergang weiterhin gesperrt. Komplett gesperrt bleibt er für den Lastwagen- und Warenverkehr. Die EZV weist zudem darauf hin, dass bei der Einreise in die Nachbarländer die Bestimmungen des jeweiligen Landes eingehalten
werden müssen.

EZV

  Redaktion Polizei-Schweiz       5 Mai, 2020 16:24