COVID-19: Massnahmen im Strassenverkehr
Am 29. April 2020 hat der Bundesrat beschlossen, dass Ausbildungen, Weiterbildungen und Prüfungen im Strassenverkehr ab dem 11. Mai 2020 wieder erlaubt sind.
Dies, sofern der Veranstalter ein Schutzkonzept erarbeitet hat und umsetzt sowie dafür sorgt, dass die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und soziale Distanz eingehalten werden.
An den Ausbildungen und Weiterbildungen dürfen zudem nicht mehr als fünf Personen teilnehmen (inkl. Lehrperson), an Prüfungen (z.B. Theorie) ist die Anzahl Teilnehmenden nicht beschränkt.
Der Bundesrat