Polizei Schweiz
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COVID-19-Ansteckungen in Aarwangen BE: Rückkehrzentrum unter Quarantäne

Mitte Januar 2021 wurden im kantonalen Rückkehrzentrum (RZB) in Aarwangen mehrere COVID-19-Ansteckungen nachgewiesen, in den Folgetagen nahm die Anzahl der erkrankten Personen weiter zu. Um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, wird die gesamte Unterkunft bis auf Weiteres unter Quarantäne gestellt.

Bereits mit Bekanntwerden der ersten positiven COVID-19-Fälle veranlasste der kantonsärztliche Dienst (KAD) die Durchtestung der in einem betroffenen Unterkunftstrakt untergebrachten Personen. Sämtliche Bewohnerinnen und Bewohner des RZB Aarwangen sowie das Betreuungspersonal der für den Betrieb verantwortlichen ORS müssen sich am 27. Januar 2021 einer weiteren Testung unterziehen.

Wie bis anhin werden nachweislich erkrankte Personen in Isolation sowie Familienmitglieder und besonders nahestehende Personen in Quarantäne versetzt. Um die unabdingbaren Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, stehen den von den Isolations- und Quarantänemassnahmen betroffenen Personen auch im RZB Aarwangen separate Sanitäranlagen zur Verfügung.

Corona
Bern

Corona Kanton Bern: Aktuelle Fallzahlen vom 26.01.2021

26.01.2021 - 11:44

Bisherige Massnahmen müssen verschärft werden

Trotz der geltenden Isolations- und Quarantänemassnahmen kam es in den vergangenen Tagen zu weiteren positiven Fällen. Gesamthaft haben sich bis zum 26. Januar 2021 19 Bewohnerinnen und Bewohner mit dem Coronavirus angesteckt. Mit dem Ziel, eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, hat der KAD daher mit sofortiger Wirkung die Quarantäne der gesamten Unterkunft und aller Bewohnerinnen und Bewohner veranlasst.

Damit ist es sämtlichen im RZB untergebrachten Personen nicht mehr gestattet, die Unterkunft zu verlassen, zudem müssen der Kindergarten und die interne Schule geschlossen werden. Die bereits geplante Testaktion vom 27. Januar 2021 wird gemäss Planung umgesetzt. Die medizinische Betreuung ist sichergestellt, zudem werden Masken und Desinfektionsmaterial bedarfsgerecht abgegeben. Die Verpflegung sämtlicher Nothilfebeziehender ist ausnahmslos sichergestellt.

Vorläufige Befristung der Massnahmen bis 30. Januar 2021

Die vom KAD angeordneten, epidemiologischen Massnahmen sind vorläufig bis zum 30. Januar befristet. Der KAD behält sich aber vor, die Quarantänezeit der im RZB Aarwangen untergebrachten Bewohnerinnen und Bewohner nach Vorliegen sämtlicher Testergebnisse neu zu beurteilen.

Da bis anhin vereinzelte Personen die Massnahmen selbst bei nachgewiesener Erkrankung missachtet haben, wird die Umsetzung der Isolations- und Quarantäneregeln durch zusätzliches Sicherheitspersonal sichergestellt. Zudem wird mit vermehrten Informationsgesprächen mit den Bewohnerinnen und Bewohnern für die Notwendigkeit der angeordneten Massnahmen sensibilisiert. Schriftliche Informationen zu Hygienemassnahmen und Abstandsregeln in 20 Sprachen stehen in den RZB seit Frühjahr 2020 zur Verfügung.

Kanton Bern

  Redaktion Polizei-Schweiz       26 Januar, 2021 15:10