Polizei Schweiz
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Coronavirus Uri – Grossveranstaltungen ab 1. Oktober möglich

Zurzeit (24. September 2020; 14.00 Uhr) gibt es im Kanton Uri 2 Fälle von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen. Eine Person ist hospitalisiert. Total 25 Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne.

Der Bundesrat will die Durchführung von Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ab dem 1. Oktober 2020 wieder ermöglichen. Dazu sind strenge Schutzmassnahmen und eine Bewilligung des Kantons nötig. Der Bundesrat hat die Kriterien für die Grossveranstaltungen zusammen mit den Kantonen erarbeitet. Der Kanton Uri hat ein Meldeformular und zusätzliche Informationen auf seiner Homepage unter www.ur.ch/coronavirus publiziert.

Mit den strengen Schutzmassnahmen will der Bundesrat sicherstellen, dass die Infektionszahlen in der Schweiz nicht ansteigen. Gleichzeitig will der Bundesrat mit diesem Öffnungsschritt den gesellschaftlichen Bedürfnissen sowie den Interessen der Sportvereine und Kulturveranstalter Rechnung tragen.

In der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie, Grossveranstaltungen hält der Bund die Rahmenbedingungen und insbesondere die Anforderungen an das Schutzkonzept für Grossveranstaltungen fest.

Grossveranstaltungen ab 1000 Personen können bewilligt werden, wenn:

Die epidemiologische Lage im Kanton oder der betroffenen Region die Durchführung erlaubt.
Der Kanton die notwendigen Kapazitäten für das ContactTracing gewährleisten kann.
An den Grossveranstaltungen für den Zuschauerbereich eine Sitzpflicht gilt.
Die Sitzplätze müssen einzelnen Besucherinnen und Besuchern zugeordnet werden können.
Stehplätze sind nur in Ausnahmefällen vorgesehen.
Gesuchsteller müssen ein Schutzkonzept umsetzen, das auf einer Risikoanalyse beruht.

Die Anforderungen an das Schutzkonzept beinhalten insbesondere:

Einhaltung der Abstandsregeln und Hygienemassnahmen.
Sitzpflicht für den Zuschauerbereich.
Regelungen zu Personenflüssen in sämtlichen Bereichen des Veranstaltungsortes.
Vorgehen beim Auftreten von Verdachts- oder Infektionsfällen.
Veranstalterinnen und Veranstalter sind verpflichtet, nebst der Bewilligung gemäss der Covid-19-Verordnung besondere Lage auch alle übrigen Bewilligungen für Veranstaltungen bei den jeweils zuständigen Behörden einzuholen.

Der Kanton kann eine erteilte Bewilligung widerrufen, wenn sich die epidemiologische Lage verschlechtert, das Contact-Tracing nicht gewährleistet werden kann oder die Massnahmen aus dem Schutzkonzept nicht eingehalten werden. Festzuhalten ist, dass ein Veranstalter weder bei einer Nicht-Erteilung noch bei einem Widerruf einer Bewilligung einen Anspruch auf Entschädigung der öffentlichen Hand hat.

Bei Fragen oder Unklarheiten kann man sich an die Corona Infoline wenden: Telefon 041 874 34 33 oder E-Mail: corona-info@ur.ch.

Kanton UR

  Redaktion Polizei-Schweiz       24 September, 2020 17:09