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Coronavirus St.Gallen: Verkürzte Impfzertifikate, Pop-Up-Impfstellen bleiben offen

Im Kanton St.Gallen bleiben die Pop-Up-Impfstellen noch bis Ende Februar geöffnet, da mit einer erhöhten Impfnachfrage zu rechnen ist.

Ab dem 1. Februar 2022 wird die Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate von 365 Tagen auf 270 Tage gekürzt. Im Kanton St.Gallen läuft damit bei geschätzten 40’000 St.Gallerinnen und St.Galler die Gültigkeit ihres Impfzertifikats vorzeitig ab.

Weil diese Personen für die Verlängerung des Zertifikats eine Auffrischimpfung benötigen, ist in den kommenden Wochen mit einer höheren Impfnachfrage zu rechnen. Darum verlängert der Kanton den Betrieb der Pop-Up-Impfstellen in Rorschach, Altstätten, Uznach, Walenstadt und Wattwil nochmals bis Ende Februar 2022.

Die EU hat die Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate nach Grundimmunisierung von 365 auf 270 Tage verkürzt. Damit die Schweizer Zertifikate weiterhin in der EU anerkannt sind, muss auch hier die Gültigkeit ab dem 31. Januar 2022 angepasst werden. Davon betroffen sind alle Impfzertifikate (also auch Zertifikate nach einer Auffrischimpfung).

Aufgrund dieser Anpassung gibt es im Kanton St.Gallen geschätzt rund 40’000 Personen, deren Impfzertifikat vorzeitig abläuft. Damit diese Personen weiterhin ein gültiges Impfzertifikat haben, brauchen sie in den nächsten Wochen eine Auffrischimpfung.

Der Kanton wird alle Personen, die im Kanton St.Gallen geimpft wurden und bei denen die letzte Impfung am 1. Februar länger als 9 Monate zurückliegt, per E-Mail über den Ab-lauf des Impfzertifikats informieren.

Damit diese Personen rasch eine Auffrischimpfung machen können, verlängert der Kanton die Betriebszeiten der Pop-Up-Impfstellen in Rorschach, Altstätten, Uznach, Walenstadt und Wattwil bis Ende Februar 2022. Weiterhin geöffnet sind auch die Impfzentren in St.Gallen, Buchs, Rapperswil-Jona und Wil.

Auch Hausarztpraxen bieten Booster-Impfungen an und in ausgewählten Apotheken sind für Personen über 30 Jahre Impfungen mit Moderna möglich. In allen Impfstellen sind weiterhin ebenfalls Erstimpfungen möglich.

Keine Auffrischimpfung ist nötig bei Personen, die kürzlich am Coronavirus erkrankt sind und die Erkrankung mit einem PCR-Test bestätigt wurde. Sie können einen Antrag für ein Genesenenzertifikat stellen. Die Gültigkeitsdauer der Genesenenzertifikate beträgt neu ebenfalls nur noch 270 Tage (statt bisher 365 Tage).

Kanton SG

  Redaktion Polizei-Schweiz       19 Januar, 2022 16:13