Polizei Schweiz
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Coronavirus St.Gallen – Polizei bittet Bevölkerung um Mithilfe

Am vergangenen Wochenende waren auf den Strassen und in den Naherholungsgebieten der Stadt St.Gallen viele Personen anzutreffen. Dabei wurden die noch geltenden Regeln in Bezug auf Abstand und der maximalen Gruppengrösse nicht immer eingehalten. Die Stadtpolizei St.Gallen will in den kommenden Tagen grössere Menschensammlungen mit entsprechenden Massnahmen verhindern, zählt aber auch auf die Unterstützung der Bevölkerung.

Am letzten Wochenende hielten sich viele Personen in der Innenstadt und in den Naherholungsgebieten auf. Vereinzelt kam es zu Menschenansammlungen, wobei die Personen nicht mehr zirkulierten und über eine längere Zeit nahe beieinander waren. Nach wie vor gilt die Covid-19-Verordnung, welche einen Mindestabstand von zwei Metern und eine maximale Gruppengrösse von fünf Personen vorschreibt. Die Polizei hat den Auftrag, dies weiterhin durchzusetzen.

Menschenansammlungen

Die Stadtpolizei St.Gallen will vor allem verhindern, dass es zu Menschenansammlungen kommt, in denen die Personen nicht mehr zirkulieren und während einer längeren Zeit nahe beieinander sind. Am kommenden Wochenende wird deshalb die Polizeipräsenz erhöht. Zudem ist auch die Polizeidienstkompanie des Zivilschutzes für Präventionsaufgaben im Einsatz. Die Einsatzkräfte werden bei jenen Örtlichkeiten, wo viele Personen zu erwarten sind, Schwerpunkte setzen und die Leute erneut sensibilisieren und auf die geltenden Regeln aufmerksam machen. Uneinsichtige und unkooperative Personen werden bei Verstoss gegen die Covid-19-Verordnung weiterhin gebüsst.

Wenn es an neuralgischen Orten zu Menschenansammlungen kommt, wird die Polizei nach Möglichkeit mittels Verengung von Zugängen dafür sorgen, dass der Personenzufluss unterbrochen wird. Danach wird die Menschenmenge soweit reduziert, dass die geltenden Vorschriften beziehungsweise der vorgeschriebene Abstand wieder eingehalten werden kann.

Neben der Sensibilisierung durch Mitarbeitende der Stadtpolizei werden präventiv 45 Storchenständer mit dem BAG-Plakat an neuralgischen Örtlichkeiten aufgestellt, an welchen mit Menschenansammlungen zu rechnen ist.

Demonstrationen und Kundgebungen

Demonstrationen oder Kundgebungen mit maximal fünf Personen sind erlaubt. Dabei muss aber stets der Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden. Zu beachten ist, dass solche Aktionen abseits der Covid-19-Verordnung in der Stadt St.Gallen bewilligungspflichtig sind. Wer eine Aktion bis maximal fünf Personen plant, soll sich bei der Stadtpolizei melden. Demonstrationen oder Kundgebungen mit mehr als fünf Personen bleiben weiterhin verboten. Mehrere Gruppen von bis zu fünf Personen an unterschiedlichen Orten, welche aber als eine Aktion wahrgenommen werden, sind verboten.

Mithilfe der Bevölkerung

Auch wenn die Massnahmen durch den Bund laufend gelockert werden, ist es wichtig, dass sich die Bevölkerung an die etappenweisen Lockerungsschritte hält. Das heisst, dass die Abstandsregeln und die maximale Gruppengrösse weiterhin eingehalten werden. Die Stadtpolizei St.Gallen dankt der Bevölkerung für die Mithilfe.

Stapo SG

  Redaktion Polizei-Schweiz       20 Mai, 2020 15:56