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Coronavirus Schweiz – Sport-Hilfspaket

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 die rechtlichen Grundlagen zur Umsetzung des Stabilisierungspakets für den Sport verabschiedet. Dieses sieht in den Anpassungen der Sportförderverordnung finanzielle Hilfsleistungen für den Schweizer Breiten- und Leistungssport vor. Über die erste Finanztranche für das laufende Jahr kann das Parlament im Juni befinden.

Der Bundesrat sieht in seinem Stabilisierungspaket für den Schweizer Sport Finanzhilfen zur Überbrückung von Liquiditätsproblemen vor, die bei Schweizer Sportorganisationen wegen der Corona-Massnahmen des Bundes kurz- und mittelfristig entstehen. Konkret sind es rückzahlbare Darlehen für die Profiligen des Schweizerischen Fussballverbandes und der Swiss Ice Hockey Federation (je insgesamt 175 Millionen Franken für die Jahre 2020 und 2021), A-Fonds-perdu-Beiträge für Organisationen des Breiten- und Leistungssport (50 Mio. für das Jahr 2020, 100 Mio. für 2021) sowie Sonderbeiträge für Organisatoren von Jugend+Sport-Aktivitäten.

Diese Eckwerte hat der Bundesrat am 13. Mai festgelegt. Nun hat er in seiner Sitzung vom 20. Mai die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit das Hilfspaket realisiert werden kann.

Verordnung im ordentlichen Recht angepasst
Dabei hat der Bundesrat beschlossen, die Stabilisierungsmassnahmen für den Sport nicht im Notrecht zu erlassen, sondern sie ins ordentliche Recht zu überführen. Er hat die entsprechenden Anpassungen in der Sportförderverordnung gutgeheissen und sie auf 1. Juni 2020 in Kraft gesetzt. Darin regelt der Bundesrat das Prozedere und legt die Bedingungen für die Darlehen an die Profiligen und für die Sonderbeiträge an Jugend+Sport fest.

Keine Verordnungsanpassung braucht es für die Unterstützungsbeiträge an den Breitensport und den übrigen Leistungssport. Diese Finanzhilfen laufen über die bereits rechtlich verankerten Verbandsbeiträge.

Parlament kann im Juni über Kredite befinden
Die Finanzierung der Darlehen und A-Fonds-perdu-Beiträge erfolgen über Nachtragskredite. Die Kredite für das Jahr 2020 können vom Parlament bereits in der kommenden Sommersession behandelt werden. Dabei geht es um die erste Tranche (175 Millionen Franken für die Profiligen der beiden Verbände und 50 Millionen Franken für den Breiten- und übrigen Leistungssport). Die Kredite für die zweite Tranche, mit denen der Bundesrat den Sport auch im Jahr 2021 unterstützen will, werden Bestandteil der parlamentarischen Beratung des Budgets 2021 sein. Keine zusätzlichen Kredite benötigen die Sonderbeiträge für J+S-Aktivitäten. Diese Unterstützung erfolgt innerhalb des bereits bewilligten J+S-Kredits.

der Bundesrat

  Redaktion Polizei-Schweiz       20 Mai, 2020 11:33