Polizei Schweiz
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Coronavirus Schweiz – Ab 1. Oktober Grossveranstaltungen erlaubt

Die Hygiene- und Verhaltensregeln zum Schutz gegen das neue Coronavirus gelten weiterhin. Veranstaltungen mit über 1000 Personen können unter strengen Auflagen ab 1. Oktober durchgeführt werden. Es gelten Schutzmassnahmen und die Kantone müssen die Anlässe bewilligen.

Für alle Einrichtungen und Veranstaltungen müssen Schutzkonzepte vorhanden sein. Der Mindestabstand zwischen zwei Personen beträgt 1,5 Meter. Wenn die Distanz von 1,5 Metern während mehr als 15 Minuten nicht eingehalten werden kann, besteht ein erhebliches Ansteckungsrisiko.

Der Abstand kann unterschritten werden, wenn eine Maske getragen wird oder Trennwände vorhanden sind. Können die Distanzregeln nicht eingehalten werden, muss die Nachverfolgung enger Personenkontakte (Contact Tracing) sichergestellt sein, etwa mit Präsenzlisten.

Verhaltensempfehlungen
– Bei Symptomen sofort testen lassen und zuhause bleiben.
– Zur Rückverfolgung wenn immer möglich Kontaktdaten angeben.
– Bei positivem Test: Isolation. Bei Kontakt mit positiv getesteter Person: Quarantäne.
– Gründlich Hände waschen.
– Hände schütteln vermeiden.
– In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen.
– Abstand halten.
– Empfehlung: Maske tragen, wenn Abstand halten nicht möglich ist.
– Es gilt eine Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und im Flugzeug.
– Keine Maskenpflicht für Kinder unter 12 Jahren und alle, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können.
– Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation.

Alert Swiss

  Redaktion Polizei-Schweiz       30 September, 2020 11:08