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Coronavirus Kanton Aargau – Schnelltests verfügbar

Neu können im Kanton Aargau Spitäler, Arztpraxen und Apotheken Schnelltests durchführen.

Seit dem 3. November 2020 können Spitäler, Arztpraxen und Apotheken im Kanton Aargau Schnelltests beziehen. Der Entscheid, ob sie diese ihren Patientinnen und Kunden anbieten wollen, liegt bei ihnen. Die Schnelltests kommen gemäss den Testkriterien des Bundesamts für Gesundheit BAG zum Einsatz und sind kontingentiert.

Neu können Spitäler, Arztpraxen, Apotheken und zusätzliche, vom Kanton beauftragte Testcenter die Schnelltests durchführen. Damit entstehen zusätzliche Testkapazitäten und die Resultate sind schneller bei den Patientinnen und Patienten. Aber es entstehen auch neue Prozesse zur Meldung der Testergebnisse.

Die interessierten Arztpraxen und Apotheken müssen sich beim Kanton registrieren und die für die Durchführung der Tests notwendigen Qualifikationen erbringen. Der Entscheid, ob sie die Schnelltests ihren Patientinnen und Kunden anbieten wollen, liegt bei ihnen. Die Einführung der Schnelltests bei den Apotheken verzögert sich aufgrund der erforderlichen Schulungen. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Schnelltest sind mindestens in einer ersten Phase pro Kanton limitiert.

Vorteile von Schnelltests
Die Antigen-Schnelltests erkennen infizierte Personen mit Symptombeginn vor weniger als vier Tagen sehr zuverlässig. Die kurze Zeit von zirka 30 Minuten zwischen der Probeentnahme und dem Resultat ist ein wesentlicher Vorteil in der Bekämpfung des Coronavirus. Antigen-Schnelltests werden dezentral ohne externe Labors durchgeführt. Ein leichter und schneller Zugang zu einem Testergebnis dürfte die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger steigern, sich testen zu lassen sowie die engen Kontakte zu informieren.

BAG-Testkriterien für Antigen-Schnelltest
Angesichts der aktuellen Fallzahlen ist eine Steigerung der Testkapazität mittels Antigen-Schnelltests unabdingbar. PCR-Tests sollen primär dort eingesetzt werden, wo die Aussagekraft des Schnelltest eher gering ist wie beispielsweise bei hospitalisierten Patienten, bei besonders gefährdeten Personen und bei Personen, die im Gesundheitswesen im direkten Patientenkontakt arbeiten. Für den Antigen-Schnelltest eignen sich Personen mit folgenden klinischen Kriterien:

Personen mit Symptomen, die alle folgenden Kriterien erfüllen:

Symptombeginn vor weniger als vier Tagen
nicht zu den besonders gefährdeten Personen gehörend
nicht im Gesundheitswesen mit direktem Patientenkontakt arbeitend
ambulante Behandlung möglich
Symptomatische Personen, die hospitalisiert sind, stationär ins Spital aufgenommen werden sowie besonders gefährdet sind, sollen wie bis anhin einem PCR-Test unterzogen werden.

Asymptomatische Personen werden nur getestet, wenn ein Hinweis auf Ansteckung in Form eines durch die SwissCovid-App gemeldeten Kontakts besteht oder aber im Rahmen einer Ausbruchsuntersuchung nach ärztlicher Anordnung.

Kanton AG

  Redaktion Polizei-Schweiz       11 November, 2020 09:10