Coronavirus Graubünden – Läden und Gastronomie müssen schliessen
Im Kanton Graubünden wird das öffentliche Leben ab Montagmittag bis 30. April erheblich eingeschränkt: Einkaufsläden und Gastronomiebetriebe müssen geschlossen bleiben. Mit diesen Massnahmen will die Bündner Regierung die Ausbreitung des neuen Coronavirus noch konsequenter bekämpfen. Lebensmittelläden, Apotheken, Drogerien, Banken und Postschalter können weiterhin offen bleiben. Die Regierung ruft die Bevölkerung auf, ihre Mobilität auf das Notwendige zu reduzieren.
Die Regierung des Kantons Graubünden greift im Kampf gegen die Verbreitung des neuen Coronavirus zu zusätzlichen Massnahmen, die das öffentliche Leben erheblich einschränken. Ab Montagmittag 12.00 Uhr müssen alle Restaurants, Bars, Cafés und Snack-Bars, die Gäste bewirten, schliessen. Erlaubt sind Mahlzeitenlieferungen von Restaurants, Pizzakuriere etc. oder fliegende Verkaufsstände ohne Restauration und Verzehr vor Ort. Ebenfalls geschlossen bleiben müssen alle Warenhäuser und Detailhandelsgeschäfte mit Ausnahme von Lebensmittelläden und -abteilungen, Apotheken, Drogerien, Banken, Postschalter, Kioske und Tankstellenshops. Medizinische Therapien sind weiterhin erlaubt, Kosmetik- und Wellnessbehandlungen jedoch nicht. Ebenfalls verboten werden sämtliche religiösen Versammlungen. Bestattungen dürfen nur im engsten Familienkreis abgehalten werden. Die genauen Massnahmen werden Montag, 16. März 2020, 07.00 Uhr, im Kantonsamtsblatt publiziert (https://www.kantonsamtsblatt.gr.ch).
Hotelbetriebe können weiterhin geöffnet bleiben und ihre Hotelgäste auch bewirten. Es gelten dafür ebenfalls die verschärften Hygienebestimmungen und die Einhaltung der sozialen Distanz gemäss dem Bundesamt für Gesundheit. Es dürfen nur Gäste bewirtet werden, die im selben Hotel auch übernachten. Betriebskantinen dürfen offen bleiben, sofern sie keine externen Gäste bewirten.
Die von der Regierung beschlossenen Betriebsunterbrechungen zielen darauf ab, möglichst viele, nicht lebensnotwendige Kontakte zwischen Menschen zu unterbinden und so die Ansteckungen durch das neue Coronavirus zu minimieren. Sie gelten ab Montag, 16. März 12.00 Uhr bis 30. April 2020 für den gesamten Kanton Graubünden. Sämtliche Betriebe, die offen bleiben, sind verpflichtet, die bereits kommunizierten, allgemeinen Hygienemassnahmen zur Verhinderung von Ansteckungen anzuwenden.
Die von der Regierung eingesetzte TaskForce wird die Auswirkungen der neuen Massnahmen für die betroffenen Betriebe ebenfalls analysieren, insbesondere werden Fragen der Liquiditätssicherung geprüft. Informationen für betroffene Unternehmen sind auf der CoronavirusComm-Website des Kantons abrufbar. Dort findet sich auch das Infoblatt des KIGA zur Voranmeldung für Kurzarbeit.