Polizei Schweiz
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Coronavirus: Drastische Massnahmen im Kanton Bern

Um die Übertragung der Corona-Infektionen zu minimieren, hat der Regierungsrat des Kantons Bern umfassende Massnahmen beschlossen.

Unter anderem sind Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen sowie Verkaufsmessen und Gewerbeausstellungen untersagt. Bars, Clubs, Diskotheken, Tanzlokale sowie öffentlich zugängliche Einrichtungen wie Museen, Kinos, Sport- und Fitnesscenter werden geschlossen. Wettkämpfe und Trainings von Mannschaftssportarten unterer Ligen sind wie auch die Ausübung von Einzelsportarten mit engem Körperkontakt nicht mehr gestattet.

Zusätzliche Massnahmen gelten schliesslich auch für die Gastronomie, namentlich eine Sperrstunde von 23 Uhr bis 6 Uhr früh. Die neuen Regeln gelten ab heute um Mitternacht. Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis, für die bereits Verpflichtungen eingegangen wurden, dürfen am Wochenende noch mit mehr als 15 Personen durchgeführt werden.

Die Zahl der positiv getesteten Bernerinnen und Berner steigt weiter an. Waren Mitte September pro Tag im Durchschnitt rund 40–50 Fälle zu verzeichnen, sind diese Werte inzwischen auf mehrere Hundert pro Tag gestiegen. Heute vermeldete der Kanton 802 Coronafälle. Auch die Positivitätsraten des Monats September von ein bis zwei Prozent kontrastieren inzwischen stark mit den Kennzahlen, die jüngst einen Wert von 12,9 Prozent erreicht haben. Es gilt, diese Welle möglichst rasch zu brechen.

Der Regierungsrat will deshalb Kontakte in der Bevölkerung gezielt reduzieren, um sie bestmöglich zu schützen und die Zahl der Ansteckungen einzudämmen. Deshalb hat er heute Freitag (23.10.2020) eine Reihe weiterer Massnahmen beschlossen und die Verordnung zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie erlassen.

Sie ergänzt die vom Bundesrat am 18. Oktober 2020 in Kraft gesetzten Massnahmen. Sie tritt am 24. Oktober 2020 um 00.00 Uhr in Kraft und gilt bis 23. November. Die VerordnungLink öffnet in einem neuen Fenster. umfasst namentlich die nachfolgenden Punkte.

Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen sowie von Messen und Gewerbeausstellungen
Veranstaltungen mit über 15 Zuschauerinnen und Zuschauern oder Besucherinnen und Besuchern sind verboten. Dies gilt auch für Anlässe im Familien- und Freundeskreis, sowie für betriebliche Veranstaltungen gesellschaftlicher Natur wie Weihnachtsessen oder Apéros. Lediglich Trauerfeiern dürfen auch weiterhin mit mehr als 15 Personen stattfinden, jedoch mit Maskentragpflicht und Kontaktlisten. Sodann können bereits gebuchte Privatanlässe wie Hochzeiten, Geburtstage etc. dieses Wochenende (24./25.10.2020) noch wie geplant stattfinden.

Ausgenommen von der Beschränkung auf 15 Personen sind Gemeindeversammlungen und Sitzungen von Parlamenten, inklusive Kommissionssitzungen, sofern diese über ein Schutzkonzept verfügen.

Die Durchführung von Messen und Gewerbeausstellungen ist verboten. An Märkten dürfen keine Produkte zur direkten Konsumation angeboten werden.

Schliessung von öffentlichen Einrichtungen

Die folgenden öffentlichen Einrichtungen sind für das Publikum geschlossen: Bars, Clubs, Diskotheken, Tanzlokale, Museen, Lesesäle von Bibliotheken und Archiven, Kinos, Konzerthäuser, Theater, Casinos und Spielhallen, Erotikbetriebe, Sport- und Fitnesszentren, Schwimmbäder sowie Wellnesszentren, sofern sie nicht zu einem Hotel gehören und ausschliesslich den Hotelgästen zur Verfügung stehen.

Maskentragpflicht in Laubengängen

Die Maskentragpflicht gilt neu nicht mehr nur in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Auch in Laubengängen und überdachten Bereichen vor öffentlich zugänglichen Gebäuden muss ab morgen zwingend eine Gesichtsmaske getragen werden.

Der Regierungsrat empfiehlt der Bevölkerung zudem, auch bei der Arbeit in Innenräumen möglichst Masken zu tragen, um sich und andere vor einer Ansteckung zu schützen. Die Masken in Büros sollten höchstens dann abgelegt werden, wenn sich eine Person alleine im Raum befindet.

Mannschafts- und Kontaktsport: Keine Trainings und Wettkämpfe im Amateurbereich

Wettkämpfe sowie Trainings von Mannschaftssportarten dürfen nicht mehr stattfinden. Ausgenommen von diesem Verbot sind die Mannschaften der beiden obersten Ligen in den Sportarten Fussball, Eishockey, Handball, Volleyball und Unihockey. Allerdings sind keine Zuschauerinnen und Zuschauer mehr zugelassen.

Nicht mehr ausgeübt werden dürfen auch Sportarten, die einen dauernden engen Körperkontakt bedingen. Davon ausgenommen sind Personen, die eine solche Sportart professionell betreiben.

Beschränkung der Gästezahl in Restaurants und Sperrstunde ab 23 Uhr

Neu gilt eine Beschränkung der Anzahl gleichzeitig anwesender Gäste von 100 Personen für sämtliche Restaurationsbetriebe. In Lokalen dürfen ab Montag, 26. Oktober 2020, nur noch Gästegruppen von höchstens vier Personen zusammen an einem Tisch sitzen. Grössere Gruppen sind erlaubt, wenn die Gruppe ausschliesslich aus Personen besteht, die im gleichen Haushalt leben. Restaurationsbetriebe müssen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr geschlossen bleiben. Vorhandene Überzeitbewilligungen sind somit ungültig.

Wirtschaftliche Folgen der Corona-Pandemie – Würdigung der Massnahmen durch den RR

Eine Delegation des Regierungsrats mit Regierungspräsident Pierre Alain Schnegg, Wirtschaftsdirektor Christoph Ammann und Sicherheitsdirektor Philippe Müller hat heute einen dringenden Appell an die Bevölkerung gerichtet, die neuen Massnahmen mitzutragen. Die rekordhohen Zahlen mit Ansteckungen erforderten drastische Schritte. Jetzt harte Massnahmen zu treffen sei die bessere Option als ein zweiter, für die Wirtschaft sehr schädlichen Lockdown. Der Regierungsrat hofft, mit der vorläufigen Befristung der Massnahmen auf vier Wochen die Ansteckungszahlen in dieser Zeit deutlich vermindern zu können. Priorität habe jetzt der Schutz der Bevölkerung.

Kanton BE

  Redaktion Polizei-Schweiz       23 Oktober, 2020 16:39