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Coronavirus Bern – Kundgebungen mit bis zu 15 Personen demnächst wieder möglich

Der Regierungsrat nimmt die vom Bundesrat beschlossene schrittweise Lockerung der Corona-Massnahmen zur Kenntnis. Die Regierung begrüsst die Öffnung der Läden und Museen sowie die Erleichterungen im Sportbereich.

Gleichzeitig ist die Regierung der Auffassung, dass die sinkenden Fallzahlen bei strengen Schutzmassnahmen auch eine vorsichtige Öffnung in der Gastronomie und eine Erhöhung der Obergrenze für private Veranstaltungen ermöglicht hätten.

Wegen des vom Bundesrat beschlossenen höheren Schwellenwerts für Ansammlungen wird der Regierungsrat in der kantonalen Covid-Verordnung die maximale Zahl der Teilnehmenden an Kundgebungen auch auf 15 Personen erhöhen. Wie letzte Woche angekündigt, hat der Regierungsrat zudem Anpassungen bei der Härtefallverordnung beschlossen. Weiter beabsichtigt die Regierung bei jenen Unternehmen, die aufgrund der behördlichen Entscheide über den 28. Februar hinaus geschlossen bleiben, die zusätzlichen Tage in die finanzielle Kompensation einzuberechnen.

Der Regierungsrat hat den vom Bundesrat eingeschlagenen Weg zur Lockerung der Corona-Massnahmen zur Kenntnis genommen. Angesichts der drohenden Verbreitung von mutierten Coronaviren erachtet die Regierung es als wichtig, dass kommende Lockerungsschritte weiterhin eng auf die Fallentwicklung, die Positivitätsrate und die Auslastung der Intensivstationen abgestimmt werden. Auch wenn aufgrund der dynamischen epidemiologischen Entwicklung keine Garantien gegeben werden können, verbessert eine kontrollierte und durchdachte Öffnung die Erfolgschancen bei der Pandemiebewältigung.

Die vom Bundesrat eingeschlagene strategische Vorgehensweise eröffnet der Bevölkerung und den Unternehmen zumindest eine gewisse Perspektive. Ganz explizit begrüsst der Regierungsrat die Öffnung von Läden, Museen, Zoos und Sportanlagen sowie die uneingeschränkten Sportmöglichkeiten für die jungen Leute mit Jahrgang bis 2001. Bei der Gastronomie hätte er, wie in der Vernehmlassungsantwort formuliert, einen ersten Schritt mit der Öffnung der Aussenterrassen gewünscht.

Er erwartet, dass die heute vom Bundesrat bestätigten Vorgaben in der Gastronomie jetzt schweizweit angewendet werden. Die vom Bundesrat beschlossene Erhöhung der Personenzahl für Versammlungen im öffentlichen Bereich erachtet er ebenfalls als zielführend. Nach Auffassung des Regierungsrats hätte der Bundesrat jedoch die Höchstzahl für private Treffen auf zehn Personen erhöhen können, denn derzeit befinden sich Familien mit drei oder mehr Kindern faktisch in Isolation, weil sie niemand treffen dürfen. Positiv bewertet der Regierungsrat den heute beschlossenen, eng etappierten Zeitplan, der bereits nach drei Wochen weitere Öffnungsschritte vorsieht.

Kundgebungen mit bis zu 15 Personen demnächst wieder möglich

Die Entscheide des Bundesrats zur vorsichtigen Öffnung und Lockerung der Pandemie-Einschränkungen bedingen Anpassungen an der Covid-Verordnung des Kantons. So hat der Kanton Bern im Moment politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen auf 5 Personen beschränkt. Bei der Personenanzahl orientierte er sich jeweils am Bundesrecht bezüglich der Obergrenze für Menschenansammlungen im öffentlichen Raum.

Da der Bundesrat beschlossen hat, Menschenansammlungen bis 15 Personen wieder zuzulassen, wird der Regierungsrat durch eine Verordnungsanpassung die zulässige Personenzahl an Kundgebungen per Anfang März ebenfalls von 5 auf 15 erhöhen. Die Vereinheitlichung soll einen einfachen und sachgerechten Vollzug durch die Kantonspolizei gewährleisten. Über die Verlängerung der kantonalen Covid-Bestimmungen im Justizvollzug sowie im Bildungsbereich wird der Regierungsrat ebenfalls noch diese Woche entscheiden. Die Massnahmen resp. deren Verlängerung werden aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage derzeit überprüft.

Anpassungen an der kantonalen Härtefallverordnung vollzogen

Wie letzte Woche angekündigt, hat der Regierungsrat die kantonale HärtefallverordnungLink öffnet in einem neuen Fenster. angepasst. Ab dem 25. Februar können im Kanton Bern auch Unternehmen Härtefall-Unterstützung beantragen, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und der Gesucheinreichung in einen anderen Kanton abgewandert sind. Obwohl es standortpolitisch nicht zielführend ist, abgewanderte Unternehmen zu unterstützen, hat der Regierungsrat auf Wunsch des Bundes diese Lücke in der kantonalen Härtefallverordnung geschlossen.

Ebenfalls wie angekündigt, hat die Regierung die Härtefallverordnung dahingehend präzisiert, als dass die Amortisationen von Krediten zum Erwerb von Sachanlagen als anrechenbare Fixkosten gelten, wenn sie ähnlich wie Miete oder Leasing ausgestaltet sind. Damit wird vermieden, dass ungleiche Verhältnisse entstehen zwischen Unternehmen, die ihre Sachanlagen geleast oder gemietet und Unternehmen, die ihre Sachanlagen auf Kredit angeschafft haben.

Zusätzliche Schliessungstage finanziell kompensieren

Schliesslich wird die Regierung bei jenen Unternehmen, die aufgrund der behördlichen Entscheide über den 28. Februar 2021 hinaus geschlossen bleiben, die zusätzlichen Tage des Monats März in die finanzielle Kompensation einrechnen. Bei Unternehmen, die bereits einen Antrag auf Sofortunterstützung aufgrund behördlicher Schliessung einreicht haben, wird die Vergütung automatisch vorgenommen, so auch im kumulativen Härtefall für den Schliessungsteil. Es ist nicht notwendig, ein weiteres Gesuch einzureichen.

Für die Abfederung von Härtefällen hat der Regierungsrat einen Rahmenkredit von 207,9 Mio. Franken bewilligt, wovon 67,4 Mio. Franken zu Lasten des Kantons gehen. Wie bereits kommuniziert, wird der Regierungsrat über die Gewährung von zusätzlichen Kantonsmitteln nach der eidgenössischen Frühlingssession 2021 entscheiden, im Lichte der Finanzmittel, die dem Kanton Bern insgesamt effektiv zur Verfügung stehen. Er geht dabei davon aus, dass bis dann die bereits bewilligten und freigegebenen finanziellen Mittel im Kanton Bern für die erste Phase bis zu den nächsten Entscheiden auf kantonaler und auf Bundesebene ausreichen werden.

Kanton BE

  Redaktion Polizei-Schweiz       24 Februar, 2021 17:12