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Coronavirus Aargau – Sekundarstufe II bis Ende Februar 2021 im Fernunterricht

Coronavirus-Lage im Kanton Aargau entspannt sich weiter – Ungewissheit durch Auswirkungen der neuen Virus-Mutationen

Die Coronavirus-Lage im Kanton Aargau hat sich in den letzten Tagen bezüglich Fallzahlen, Reproduktionswert und Belastung des Gesundheitssystems weiter entspannt. Unsicherheiten bestehen jedoch nach wie vor durch die Auswirkungen der neuen Virus-Mutationen. Als Beitrag zur weiteren Stabilisierung der Lage beziehungsweise Reduktion der Mobilität, hat der Regierungsrat heute Mittwoch entschieden, die Sekundarstufe II (Mittelschulen und Berufsfachschulen) vom Montag, 25. Januar 2021, bis Ende Februar 2021 im Fernunterricht zu führen.

Von Betriebsschliessungen betroffene Unternehmen erhalten schnell und unbürokratisch Härtefallhilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Beitrags, um ihre laufenden Fixkosten zu decken. Dabei ist eine Schliessung von mindestens 40 Tagen seit 1. November 2020 nachzuweisen. Ab 25. Januar 2021 können Gesuche eingereicht werden. Das kantonale Härtefallprogramm für Unternehmen wurde entsprechend ergänzt (siehe Kasten).

Die aktuelle Coronavirus-Lage im Kanton Aargau entspannt sich weiter: Fallzahlen, Hospitalisationen, Belegung Intensivpflegestationen sowie Todesfälle sind anhaltend rückläufig. Die sinkende Zahl der hospitalisierten Patienten führt zu einer Entspannung der Situation in den Spitälern. Der Reproduktionswert ist seit dem 18. Dezember 2020 mit einem Re-Wert von 1.17 sinkend bis auf einen Wert von aktuell 0.84. Damit kann eine weitere Halbierung der Fallzahlen innerhalb der nächsten zwei bis drei Wochen erwartet werden.

Ein erhöhtes Risiko für einen erneuten und raschen Anstieg der Pandemie stellt die Ausbreitung der neuen Varianten des Coronavirus aus Grossbritannien und Südafrika dar (VOC – Variant of concern).

Aktuell werden vom Bundesamt für Gesundheit sowie von den Kantonen Zusatzmassnahmen durchgeführt, um die Identifikation sowie Ausbreitung der neuen Variante des Coronavirus aus Grossbritannien sowie Südafrika (VOC-202012/01) zu verhindern beziehungsweise zu verlangsamen. Dies veranlasst den Kanton Aargau in Anlehnung an die seit dieser Woche geltenden Homeoffice-Pflicht zu weiterführenden Massnahmen in der Sekundarstufe II, womit ein weiterer Beitrag zur Reduktion der Mobilität und zur Stabilisierung der Lage geleistet wird.

Sekundarstufe II bis Ende Februar im Fernunterricht

Der Bundesrat hat in den vergangenen Wochen mehrfach seine Beunruhigung über die epidemiologische Entwicklung im Zusammenhang mit mutierten Covid19-Viren zum Ausdruck gebracht. Er hat deshalb die im Dezember 2020 beschlossenen Massnahmen bis Ende Februar 2021 verlängert und auf den 18. Januar 2021 zusätzliche Massnahmen in Kraft gesetzt, welche die Mobilität der Erwachsenen deutlich beschränken und die Anzahl der Kontakte reduzieren sollen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können aufgrund der geschlossenen Läden und Gastrobetriebe ihre Arbeit überhaupt nicht wahrnehmen oder müssen der Home-Office-Pflicht nachkommen.

Weiterhin zahlreich in den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs mit teils weiten Anreisewegen auch über die Kantonsgrenzen hinweg sind die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, welche die Mittelschulen und Berufsfachschulen besuchen. Während die Lehrbetriebe teilweise geschlossen sind oder ihre Mitarbeitenden und Lernenden ins Home-Office schicken mussten, kommen die jungen Erwachsenen in Ausbildung weiterhin in grossen, zentralen Schulen zusammen.

Aus Sicht des Aargauer Regierungsrats sind die erweiterten Massnahmen des Bundesrats nur zielführend, wenn damit die Ansteckungszahlen markant gesenkt werden können. Er hat deshalb beschlossen, im Sinne einer konsequenten Umsetzung der bundesrätlichen Massnahmen den Präsenzunterricht an den Schulen der Sekundarstufe II ab nächstem Montag, 25. Januar 2021, bis Freitag, 26. Februar 2021, deutlich zu reduzieren und damit die öffentlichen Verkehrsmittel zu entlasten. In diesen fünf Wochen sind auch zwei Wochen Sportferien enthalten. Die effektiv ausfallende Präsenzzeit hält sich deshalb in Grenzen.

Erfolgreiche Abschlüsse sichern

Rückmeldungen aus allen Sek-II-Schulen des Kantons zeigen, dass die Umstellung auf Fernunterricht für die Schulen und die Lernenden machbar ist. Aufgrund der bundesrätlichen Massnahmen wird dieser Schritt seitens der Lehrerschaft, der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern auch erwartet. Anders als im Frühling sind die Schulen dieser Stufe inzwischen auf einen möglichen Fernunterricht vorbereitet, da sie in den letzten Wochen und Monaten quarantänebedingt immer wieder mit einzelnen Klassen in den Fernunterricht wechseln mussten und zuletzt auch nach den Weihnachtsferien mit einer Woche Fernunterricht gestartet sind.

Um möglichen negativen Auswirkungen als Folge des Fernunterrichts gezielt entgegenzuwirken und allen Schülerinnen und Schülern auch unter diesen erschwerten Umständen einen erfolgreichen Ausbildungsweg zu ermöglichen, ist für bestimmte Situationen weiterhin eine Präsenz an den Schulen nötig. Vom Grundsatz des Fernunterrichts kann daher namentlich in folgenden Fällen abgewichen werden:

Durchführung von Präsenzunterricht für Klassen, Gruppen von Lernenden oder einzelne Lernende mit erhöhtem Betreuungs- resp. Unterstützungsbedarf (bspw. Integrationsvorlehre, Attestklassen, etc.)

Durchführung von Leistungsnachweisen, die nicht im Fernunterricht erbracht werden können oder zu deren Beurteilung die Präsenz vor Ort wichtig ist, insbesondere in Bildungsgängen, in denen eine Semesterpromotion gilt (bspw. Berufsmaturität, WMS, IMS)
Unterrichtsaktivitäten, die notwendiger Bestandteil eines Bildungsgangs sind und für deren Durchführung eine Präsenz vor Ort erforderlich ist (bspw. Laborarbeit, Nutzung einer Werkstatt)

Zuweisung eines Arbeitsplatzes an der Schule für die Dauer des Fernunterrichts an Schülerinnen und Schüler auf deren Gesuch hin.
Die überbetrieblichen Kurse (ÜK) werden in den entsprechenden ÜK-Zentren weiterhin im Präsenzunterricht durchgeführt.
Es liegt in der Kompetenz der Schulleitungen, diesen Handlungsspielraum zur Unterstützung des zu erzielenden Lernfortschritts zu nutzen.

Fixkostenbeiträge für von Betriebsschliessungen betroffene Unternehmen

Der Regierungsrat baut das seit Anfang Dezember 2020 laufende Härtefallprogramm aus und schafft, zusätzlich zu den bisher gewährten Liquiditätshilfen bei Umsatzeinbussen, ein neues Unterstützungsinstrument. Unternehmen, die von einer behördlich angeordneten Betriebsschliessung betroffen sind, erhalten schnell und unbürokratisch neu nicht rückzahlbare Beiträge an ihre Fixkosten (Miete, Pachtzins, Leasing, Versicherungen etc.), die durch die fehlenden Einnahmen nicht gedeckt sind.

Ein Unternehmen hat Anspruch auf Fixkostenbeiträge, wenn es seit dem 1. November 2020 während mindestens 40 Kalendertagen seinen Betrieb vollständig oder einen wesentlichen Teil des Betriebs (mindestens 25 Prozent Anteil am Gesamtumsatz 2019) aufgrund behördlicher Anweisung schliessen musste.

Fixkosten nach Branche berechnet

Die Beitragshöhe orientiert sich am Anteil der Fixkosten am Gesamtaufwand 2019 eines Unternehmens. Als Grundlage dazu dient die Wertschöpfungsstatistik des Bundes. Sie zeigt die durchschnittlichen Fixkostenanteile von Unternehmen in bestimmten Branchen. So gilt beispielsweise für Gastronomiebetriebe und Kinos ein Fixkostenanteil von 28,6 Prozent am Gesamtaufwand, im Detailhandel sind es 16,3 Prozent, in den Bereichen Sport und Unterhaltung (Fitnesscenter) 28,1 Prozent. Unternehmen, deren Gesuch bewilligt wird, erhalten die entsprechenden Beiträge für die gesamte Dauer der behördlich verordneten Schliessung, maximal 50’000 Franken pro Monat.

Ein Gastronomiebetrieb mit einem Gesamtaufwand von 300’000 Franken soll entsprechend 7’125 Franken Fixkostenbeitrag pro Monat erhalten. Den Maximalbeitrag erhält in der Gastronomiebranche ein Unternehmen mit einem Gesamtaufwand von mindestens 2,1 Millionen Franken.

Härtefallhilfe rasch umgesetzt

Bereits ab dem 25. Januar 2021 werden Unternehmen auf der kantonalen Web-Plattform Gesuche stellen können; es ist davon auszugehen, dass erste Auszahlungen bereits bis Ende Januar 2021 erfolgen können. Prüfung und Bewilligung sollen wiederum sehr schnell erfolgen. “Den Prozess für einen Antrag haben wir so unbürokratisch wie möglich gestaltet”, sagt Martin Bopp, Leiter des Hightech Zentrums Aargau und verantwortlich für die technische Umsetzung der Härtefallmassnahmen.

Im Kanton Aargau mussten Gastronomie- und viele Verkaufsgeschäfte am 21. Dezember 2020 aufgrund der damals weiterhin ansteigenden Infektionszahlen und der drohenden Überlastung des Gesundheitswesens ihren Betrieb einstellen. Aufgrund der verschärften Massnahmen des Bundes bleiben die Betriebe bis am 28. Februar 2021 geschlossen.

Vor diesem Hintergrund ist für Regierungsrat und Volkswirtschaftsdirektor Dieter Egli die Geschwindigkeit entscheidend: “Unternehmen sollen die Fixkostenbeiträge erhalten und nicht länger zuwarten müssen. Viele sind durch die Schliessung existenziell bedroht. Die Fixkostenbeiträge sollen ihnen wieder eine Perspektive geben. Hauptzielgruppe sind kleinere KMU, die von den Schliessungen besonders betroffen sind.”

Unternehmen, die zusätzlich zu den Fixkostenbeiträgen weitere Unterstützung benötigen, können auch die übrigen Härtefallmassnahmen (Liquiditätshilfe in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen bis maximal 20 Prozent des Jahresumsatzes mit einer Obergrenze von 750’000 Franken oder Kreditausfallgarantien bis 25 Prozent des Jahresumsatzes mit einer Obergrenze von 10 Millionen Franken) in Anspruch nehmen.

Härtefallhilfe bereits im Dezember 2020 gestartet

Seit 3. Dezember 2020 können Unternehmen unter www.ag.ch/wirtschaftsmassnahmen Gesuche für Härtefallhilfe einreichen. Erste Auszahlungen sind bereits Ende Dezember 2020 erfolgt. Bis am 19. Januar 2021 haben sich 477 Unternehmen auf der Plattform registriert. 70 Unternehmen haben einen vollständig ausgefüllten Antrag für ein vereinfachtes Verfahren und 120 Unternehmen für das normale Verfahren mit Einzelfallprüfung eingereicht.

60 Unternehmen haben im vereinfachten Verfahren nicht rückzahlbare Beiträge von gesamthaft 720’000 Franken erhalten. Für weitere 20 Unternehmen wurden im Rahmen einer Einzelfallprüfung gesamthaft nicht rückzahlbare Beiträge von 1 Million Franken und Kreditgarantien von 2,6 Millionen Franken bewilligt.

Finanzierung des kantonalen Härtefallprogramms ist gesichert

Die Finanzierung des kantonalen Härtefallprogramms – inklusive der Fixkostenbeiträge – ist mit dem vom Grossen Rat bewilligten Verpflichtungskredit und Nachtragskredit bis zu einem Bruttoaufwand von 125 Millionen Franken (inklusive Bundesbeteiligung) und einem Nettoaufwand von 111 Millionen Franken (ohne Bundesbeteiligung) gesichert. Der Bund beteiligt sich an den kantonalen Härtefallmassnahmen nach heutigem Kenntnisstand mit maximal 80 Millionen Franken.

Die effektiv anfallenden Kosten aus dem kantonalen Härtefallprogramm sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit den bereits eingereichten Härtefallgesuchen und der Anzahl geschlossener Betriebe rechnet der Regierungsrat bis Ende April 2021 mit Kosten im Umfang des bereits bewilligten Verpflichtungskredits.

Diese Schätzung geht davon aus, dass die aktuell geschlossenen Betriebe ab März wieder öffnen dürfen und sich die aktuelle Lage nicht verschärft. Wie schon im letzten Dezember angekündigt wird der Regierungsrat Ende Februar bzw. Anfang März eine Standortbestimmung vornehmen und dabei prüfen, ob die bewilligten finanziellen Mittel ausreichen. Finanzdirektor Markus Dieth: “Es ist unabdingbar, weiter vorausschauend in Varianten zu planen. Falls nötig wird der Regierungsrat dem Grossen Rat rasch und rechtzeitig einen Zusatzkredit beantragen.”

Die Ausgaben für das kantonale Härtefallprogramm sind nicht budgetiert und führen zu entsprechenden Mehrausgaben. “Dank dem voraussichtlich positiven Rechnungsergebnis 2020 und der bestehenden Ausgleichsreserve über rund 483 Millionen Franken sind die Covid-19 bedingten Mehrausgaben finanzierbar”, so Dieth.

Mit den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie den Präsidien der zuständigen Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) sowie der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat der Regierungsrat einen Informationsaustausch zur Weiterentwicklung des Härtefallprogramms durchgeführt.

Kanton AG

  Redaktion Polizei-Schweiz       20 Januar, 2021 15:53