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Corona Kanton Schaffhausen: Regierung beschliesst Verschärfung von Massnahmen

Nachdem die Corona-Fallzahlen im Kanton Schaffhausen auf hohem Niveau weiterhin nicht sinken und ein Kapazitätsengpass am Kantonsspital Schaffhausen besteht, handelt der Regierungsrat.

Um die Corona-Fallzahlen vor den Feiertagen zu reduzieren und auch über die Feiertage gering zu halten, hat der Regierungsrat heute an einer ausserordentlichen Sitzung verschärfte Massnahmen beschlossen. Erstens hat er Einschränkungen für private Treffen und Restaurantbesuche erlassen.

SIEHE AUCH: Corona Kanton Schaffhausen: Die aktuellen Zahlen vom 04.12.2020

Zu Hause dürfen sich weiterhin bis zu 10 Personen treffen, neu aber nur noch aus maximal zwei verschiedenen Haushalten. In Restaurants dürfen pro Tisch weiterhin 4 Personen sitzen, neu aber ebenfalls nur noch aus zwei Haushalten. Für Weihnachten gilt dann für private Treffen wieder die bisherige Regelung, wonach sich maximal 10 Personen treffen können, auch aus mehr als zwei Haushalten.

Zusätzlich hat der Regierungsrat die Schliessung verschiedener Institutionen und Freizeiteinrichtungen angeordnet.

Weiter hat der Regierungsrat die Besucherzahl bei Veranstaltungen reduziert. Neu sind Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen verboten. Davon ausgenommen bleiben weiterhin Versammlungen politischer Gremien.

Die Schliessungen betreffen folgende Bereiche:

Zwischen 23.00 Uhr und 06.00 Uhr müssen Take-Away-Betriebe geschlossen bleiben.

Turnhallen, Hallenbäder, Tanzstudios, Fitness- und Wellnesszentren, Eissportanlagen und Innenräume von sonstigen Sportanlagen und Sportstadien, jeweils einschliesslich der Garderoben, werden geschlossen. Ausnahmen bestehen für den Schulsportunterricht der Primar- und Sekundarstufe I sowie für Profisportlerinnen und -sportler.

Spielsalons und Casinos, Innenräume von Unterhaltungs- und Freizeitbetrieben (namentlich Museen, Kinos, Theater, Jugendtreffpunkte oder Bowling- und Billiardcenter) sowie Erotikbetriebe werden geschlossen.

Die Verschärfungen treten am Sonntag, 6. Dezember 2020, 24.00 Uhr, in Kraft. Sie gelten bis Dienstag, 22. Dezember 2020, 24.00 Uhr.

Das Massnahmenpaket ist auf die spezifischen Risikosituationen der kommenden Wochen ausgerichtet.

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die Massnahmen teilweise einschneidend sind. Angesichts der aktuellen Situation, insbesondere am Kantonsspital Schaffhausen, sind diese Massnahmen notwendig.

Der Regierungsrat empfiehlt im Übrigen der Bevölkerung, bereits sofort die heute angeordneten Massnahmen und Empfehlungen des Bundes zu beachten, insbesondere das Singverbot ausserhalb des Familienkreises und der obligatorischen Schulen.

Entscheidend ist zudem weiterhin, dass die Schaffhauser Bevölkerung wie bis anhin die Anordnungen strikte befolgt. Nur so kann eine Reduktion der Infektionen erreicht werden.

Die Regierung verfolgt die Lage weiter wachsam und prüft im Sinne einer Eventualplanung laufend, ob zusätzliche Massnahmen notwendig sind.

Kanton SH

  Redaktion Polizei-Schweiz       4 Dezember, 2020 17:32