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Corona Kanton Obwalden – Härtefallgesuche können eingereicht werden

Der Regierungsrat hat die Ausführungsbestimmungen zur Finanzierung von Covid-19-Härtefallmassnahmen für Unternehmen verabschiedet und darin Kriterien erlassen, anhand derer Unterstützungsgelder beantragt werden können und wie diese ausbezahlt werden. Die Härtefallbeiträge werden in Kombination von À-fonds-perdu-Beiträgen und rückzahlbaren Darlehen gesprochen. Die Gesuchseinreichung ist ab 1. Februar 2021 möglich.

Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat zur Finanzierung von Härtefallmassnahmen zugunsten von Obwaldner Unternehmen im Dezember 2020 einen Rahmenkredit von 7 Millionen Franken beantragt. Der Bundesbeitrag beträgt insgesamt 4,73 Millionen Franken, die dafür nötige kantonale Äquivalenzleistung 2,27 Millionen Franken. Der Regierungsrat will von der Covid-19-Pandemie betroffene Unternehmen unterstützen, deren schwierige Situation fremdverschuldet ist und die sich trotz einer seriösen Geschäftsführung nicht absichern konnten. Aus Sicht des Regierungsrats sind die betroffenen Unternehmen auf Staatshilfe angewiesen, da sonst die Gefahr von Konkursen oder Betriebsschliessungen droht.

Mindestumsatz muss 100 000 Franken betragen

Nun hat der Regierungsrat die Ausführungsbestimmungen zur Finanzierung von Covid-19-Härtefallmassnahmen für Unternehmen verabschiedet und darin Kriterien erlassen, nach denen Unternehmen Unterstützungsgelder beantragen können. Er stützt sich dabei auf die Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes. Dem Regierungsrat ist es wichtig, dass die Beiträge nur jenen Betrieben zugesprochen werden, die überlebensfähig und profitabel sind. Unternehmen müssen deshalb zusätzlich zu den Anforderungen des Bundes belegen, dass sie per 15. März 2020 keine Betreibungen für Steuerschulden gegenüber Bund, Kantonen und Gemeinden hatten. Anspruchsbedingung ist zudem ein durchschnittlicher Umsatz in den Jahren 2018 und 2019 von mindestens 100 000 Franken. Unternehmen mit einem tieferen Umsatz erhalten keine Unterstützung.

Kombination von À-fonds-perdu-Beiträgen und Darlehen

Die Härtefallbeiträge werden in Kombination von À-fonds-perdu-Beiträgen und rückzahlbaren Darlehen gesprochen. Pro Unternehmen zahlt der Kanton Obwalden maximal 150 000 Franken aus. Der Regierungsrat will mehr À-fonds-perdu-Beiträge ausrichten als ursprünglich geplant. „Damit trägt der Regierungsrat der stärkeren Belastung einzelner Branchen – insbesondere der Gastronomie oder Freizeitbetrieben – Rechnung“, erklärt Volkswirtschaftsdirektor Daniel Wyler. Diese sind bis mindestens Ende Februar 2021 geschlossen. Die Unterstützungsmassnahmen sollen zu 50 Prozent aus À-fonds-perdu-Beiträgen und zu 50 Prozent aus rückzahlbaren Darlehen bestehen. „Wir unterbreiten dem Kantonsrat deshalb für die Sitzung vom 28. Januar 2021 einen Änderungsantrag zum Nachtragskredit zum Budget 2021: Der Nachtragskredit beträgt neu 1,135 Millionen statt 760 000 Franken“ erläutert Landstatthalter Daniel Wyler.

Der Regierungsrat übernimmt zudem grosse Teile der vom Bundesrat am 13. Januar 2021 gelockerten Bedingungen, die ein Unternehmen erfüllen muss, um Härtefallhilfe zu erhalten. So ist bei behördlich angeordneten Schliessungen von mindestens 40 Kalendertagen seit dem 1. November 2020 kein Nachweis der Umsatzeinbusse erforderlich, um ein Gesuch zu stellen.

Weil das Kantonsratsgeschäft dem fakultativen Referendum unterliegt, kann der Finanzbeschluss frühestens am 9. März in Kraft treten. Gesuche können dennoch bereits ab dem 1. Februar bis am 12. März 2021 eingereicht werden. Die Gesuche werden umgehend geprüft und nach entsprechenden Kriterien priorisiert. Die Auszahlung startet voraussichtlich in der zweiten Hälfte März.

Weiterführende Informationen: https://www.ow.ch/haertefall

Kanton Obwalden

  Redaktion Polizei-Schweiz       27 Januar, 2021 11:01