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Corona Kanton Nidwalden: Auffallend häufige Ansteckungen am Arbeitsplatz

Die verschärften Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind im Sinne des Nidwaldner Regierungsrates. Dieser prüft derzeit eine weitergehende Einschränkung bei Veranstaltungen und mahnt insbesondere auch, die Hygiene- und Verhaltensregeln am Arbeitsplatz konsequent umzusetzen. Das Contact Tracing kann gegenwärtig aufrechterhalten werden.

Der Nidwaldner Regierungsrat begrüsst die ausgeweiteten Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die der Bundesrat per 29. Oktober 2020 für die ganze Schweiz eingeführt hat. «Die Massnahmen zielen auf eine deutlich höhere Schutzwirkung ab, führen auf der anderen Seite aber nicht zu einem kompletten Stillstand des gesellschaftlichen Lebens und der Wirtschaft», kommentiert Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger die Entscheide auf Bundesebene.

Wie andere Zentralschweizer Kantone überlegt sich der Nidwaldner Regierungsrat derzeit, die Obergrenze von Teilnehmenden an Veranstaltungen von aktuell 50 auf 30 zu senken. In der aktuellen Lage können die Kantone gemäss Epidemiengesetz eigenständig weiterführende Massnahmen ergreifen.

«Eine der Erkenntnisse der letzten Wochen ist, dass je nach Art der Veranstaltung die Umsetzung von Schutzkonzepten anspruchsvoller ist und dadurch eine Verbreitung des Coronavirus begünstigt werden kann», begründet Michèle Blöchliger und fügt an: «Eine Unterteilung in verschiedene Kategorien von Veranstaltungen wäre schwierig umzusetzen, weshalb eine generelle Senkung im Raum steht.» Der Entscheid über eine allfällige Reduktion der Teilnehmerzahl fällt der Regierungsrat am kommenden Dienstag.

Sollten im Nachhinein aufgrund eines positiv getesteten Teilnehmers weitere Personen in Quarantäne beordert werden, würde die entsprechende Anzahl geringer ausfallen und dadurch auch das Contact Tracing weniger belasten. Mittlerweile stehen total 10 Mitarbeitende und externe Helferinnen und Helfer im Einsatz, um das Contact Tracing aufrecht zu erhalten. «Trotz steigender Anzahl positiver Fälle und entsprechender Kontaktpersonen, die in Quarantäne müssen, funktioniert das Contact Tracing über weite Strecken reibungslos», zieht Michèle Blöchliger Bilanz.

«Im Bedarfsfall können wir weiteres Personal beziehen, das nun vorsorglich geschult wird.» Vereinzelte Verzögerungen bei der ersten Kontaktaufnahme sind vor allem dann eingetreten, wenn die Angaben zu Kontaktpersonen nicht direkt von der positiv getesteten Person stammen, sondern zum Beispiel über eine Gästeliste einer zudem ausserkantonalen Veranstaltung erfolgten, oder wenn eine ausserordentliche, nicht planbare Häufung von neuen Quarantäne-Fällen auftrat.

Aufgrund der Laborauswertung der heutigen PCR-Tests, die zumeist 24 bis 48 Stunden in Anspruch nimmt, bis das Resultat vorliegt, findet eine natürliche Verzögerung beim Contact Tracing statt. Mit der Einführung von sogenannten Antigen-Schnelltests, die der Bundesrat auf den 2. November 2020 bewilligt hat, wird diese Problematik etwas entschärft.

Mit den Schnelltests können mehr positive Fälle in der Bevölkerung rasch nachgewiesen und isoliert werden, da das Ergebnis in der Regel nach 15 Minuten vorliegt. Entsprechend kann auch das Contact Tracing schneller aktiviert werden. Der Schnelltest wird bei Personen eingesetzt, die als symptomatisch gelten. Nur dann wird er auch vom Bund vergütet. Für Personen, die keine Symptome aufweisen oder sich freiwillig testen lassen, wird weiterhin ein PCR-Test vorgenommen.

Auffallend häufige Ansteckungen am Arbeitsplatz

Der Nidwaldner Regierungsrat appelliert an die Bevölkerung, die bisherigen und neuen Schutzmassnahmen dringend einzuhalten. «Der Bundesrat hat zwar die Regeln verschärft, die Umsetzung aber liegt in der Verantwortung von jedem Einzelnen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Veranstalter, Heimleiter, Ladenbesitzer, Vereine, Bürgerinnen und Bürger – alle sind gefordert mitzuhelfen, dass die Kurve wieder abflacht, das Gesundheitssystem nicht kollabiert und die Situation sich wieder normalisiert. Der Begriff Solidarität war wohl selten so bedeutend wie jetzt», betont Michèle Blöchliger. Auffällig sind im Kanton Nidwalden die zuletzt zunehmenden Ansteckungen am Arbeitsplatz und in den Pausenräumen.

Deshalb nimmt die Gesundheits- und Sozialdirektorin sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer speziell in die Pflicht, die Weisungen des Bundes umzusetzen. So haben sich Mitarbeitende in Innenräumen mit einer Maske zu schützen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Zudem soll wenn immer möglich Homeoffice gefördert und auf nicht notwendige Teamanlässe oder Sitzungen verzichtet werden.

Letztere sind ausschliesslich mit Masken oder alternativ online durchzuführen. Kranke Mitarbeitende sollen umgehend nach Hause geschickt werden beziehungsweise erst gar nicht zur Arbeit erscheinen, sondern sich in Selbst-Quarantäne begeben und den Arzt kontaktieren.

Kanton NW

  Redaktion Polizei-Schweiz       30 Oktober, 2020 11:00