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Corona Kanton Nidwalden – 50 Personen an Gottesdiensten erlaubt

Der Kanton Nidwalden hebt die Obergrenze für Gottesdienstbesuchende von 30 auf 50 Personen an. Diese Regelung kennen bereits die allermeisten Kantone. Sie gilt ab dem 1. März 2021.

Während des Ausbruchs der zweiten Welle Anfang November 2020 hat der Regierungsrat in der kantonalen Covid-19-Verordnung festgelegt, dass in Nidwalden an Veranstaltungen höchstens 30 Personen zugelassen sind. Diese Obergrenze betrifft auch Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen.

Während den Weihnachtstagen durften Gottesdienste ausnahmsweise von 50 Personen besucht werden. Dies entspricht dem Maximum, das die Covid-19-Verordnung des Bundes gegenwärtig zulässt. Der Regierungsrat hat aufgrund der gegenwärtigen epidemiologischen Entwicklung nun entschieden, die Lösung des Bundes zu übernehmen und die Obergrenze bis auf Weiteres bei 50 Personen festzusetzen. Die Änderung der kantonalen Verordnung tritt per 1. März 2021 in Kraft.

Alle anderen Kantone wenden bereits fast ausnahmslos die 50er-Regel bei Gottesdiensten an. «Aufgrund der sinkenden Fallzahlen und der Erkenntnis, dass die Schutzkonzepte in den Kirchen greifen, sind wir zum Schluss gekommen, dass auch bei uns eine Anhebung der Obergrenze verantwortbar ist», erklärt Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger und ergänzt: «Dadurch können wir den Glaubensgemeinschaften ein zusätzliches Stück an Normalität zurückgeben.»

Zu beachten ist aber, dass in den Kirchen wie in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen weiterhin eine Maskenpflicht gilt. Gottesdienstbesuchende müssen zudem jederzeit den Mindestabstand einhalten. Nur wenn die Grösse des Raumes und das jeweilige Schutzkonzept dies gewährleisten, sind auch 50 Personen zulässig. Andernfalls ist die Maximalzahl den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.

Kanton Nidwalden

  Redaktion Polizei-Schweiz       24 Februar, 2021 09:33